Deutschland wird auch in Zukunft ein bedeutendes Zuwanderungsziel in Europa sein. Angesichts der längerfristigen Arbeitsmarkterfordernisse und der EU-Osterweiterung wird aber in der Öffentlichkeit eine verstärkte Steuerung von Immigrationen diskutiert. Das neue Zuwanderungsgesetz erkennt zum ersten Mal in der Geschichte Deutschlands die Notwendigkeit einer umfassenden Regelung an.
In der vorliegenden Untersuchung werden zunächst unter ökonomischen Gesichtspunkten unterschiedliche Zuwanderungsszenarien diskutiert und arbeitsmarktspezifische Steuerungskriterien formuliert. Dabei stellt sich nicht nur die Frage nach der Bedeutung von Konjunktur und Wachstum der Wirtschaft für die Steuerungskonzeption, sondern auch die nach der technologischen Entwicklung und der »Globalisierung«.
Weiter analysieren die Autoren die Operationalisierbarkeit und Überprüfbarkeit von Steuerungskriterien - auch mit Blick auf die »klassischen« Einwanderungsländer, wie Australien, Kanada und den Vereinigten Staaten, und was die Übertragbarkeit der dortigen Erfahrungen auf Deutschland angeht. Die juristischen und institutionellen Aspekte des Themas adressieren schließlich Fragen z. B. danach, welche Institutionen die Auswahl der Neuankömmlinge treffen sollten und inwieweit etwaige Zuwanderungsregelungen auch europarechtlich eingebettet werden können und müssen. Vor dem Hintergrund vergleichender internationaler Betrachtungen auch in der EU werden mit Blick auf die Kontingentierung und Steuerung zukünftiger Zuwanderungen Anforderungen an eine Gesetzgebung gestellt, die namentlich den Zusammenhang von Einwanderung und Integration Rechnung trägt.
In der vorliegenden Untersuchung werden zunächst unter ökonomischen Gesichtspunkten unterschiedliche Zuwanderungsszenarien diskutiert und arbeitsmarktspezifische Steuerungskriterien formuliert. Dabei stellt sich nicht nur die Frage nach der Bedeutung von Konjunktur und Wachstum der Wirtschaft für die Steuerungskonzeption, sondern auch die nach der technologischen Entwicklung und der »Globalisierung«.
Weiter analysieren die Autoren die Operationalisierbarkeit und Überprüfbarkeit von Steuerungskriterien - auch mit Blick auf die »klassischen« Einwanderungsländer, wie Australien, Kanada und den Vereinigten Staaten, und was die Übertragbarkeit der dortigen Erfahrungen auf Deutschland angeht. Die juristischen und institutionellen Aspekte des Themas adressieren schließlich Fragen z. B. danach, welche Institutionen die Auswahl der Neuankömmlinge treffen sollten und inwieweit etwaige Zuwanderungsregelungen auch europarechtlich eingebettet werden können und müssen. Vor dem Hintergrund vergleichender internationaler Betrachtungen auch in der EU werden mit Blick auf die Kontingentierung und Steuerung zukünftiger Zuwanderungen Anforderungen an eine Gesetzgebung gestellt, die namentlich den Zusammenhang von Einwanderung und Integration Rechnung trägt.