Die Erfahrungen des Ersten Weltkriegs im Zusammenhang mit der Demobilisierung zeigten, dass es staatlich koordinierter Mechanismen bedurfte, um der Arbeitslosigkeit strukturell entgegentreten zu können. Diese Aufgabe zählte zu den Kerngeschäften des weltweit ersten Sozialministeriums, welches noch in der Monarchie unter dem "Ministerium Seidler" 1917 geschaffen wurde. Die Zuständigkeit der Arbeitsmarktbehörden auf österreichischem Gebiet beschränkte sich im Betrachtungszeitraum aber bei Weitem nicht nur auf die Arbeitsmarktverwaltung im engeren Sinn. Wie stark spätere Verwaltungsaufgaben von den ursprünglichen Kernaufgaben abwichen, zeigt die massive Einbindung der (Landes-)Arbeitsämter in die Schaffung und Beseitigung diktatorischer Strukturen: Im Austrofaschismus betrieben die Ämter massiv parteipolitisch motivierte Arbeitsvermittlung. Im Nationalsozialismus betrug der Anteil der von den Arbeitsämtern verwalteten ZwangsarbeiterInnen im Jahr 1944 ein sattes Drittel der Arbeitskräfte. Andererseits schien die Arbeitsmarktverwaltung am Beginn der Zweiten Republik bis zur "Belastetenamnestie" von 1957 ganz im Zeichen der Entnazifizierung zu stehen. Im vorliegenden Buch werden die institutionellen und materiellen Rahmenbedingungen der österreichischen Arbeitsmarktverwaltung untersucht und die archivarisch überlieferte Behördentätigkeit kontextualisiert. Ein seperater Abschnitt befasst sich mit den Eliten des Behördenapparats und geht der Frage nach personellen Kontinuitäten und Diskontinuitäten durch politische Umbrüche und Regimewechsel auf den Grund.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.