Die Arbeitsmittelverordnung regelt die Benutzung, Prüfung und Beschaffenheit von Arbeitsmitteln. Unterteilt ist die AM-VO in fünf Abschnitte: Allgemeine Bestimmungen, Besondere Regelungen für die Benutzung bestimmter Arbeitsmittel, Leitern und Gerüste, Beschaffenheit von Arbeitsmitteln, Schlussbestimmungen.Die Neuauflage wurde durch die Novelle 2010 (BGBl 21/2010) notwendig, welche die AM-VO an den aktuellen Stand der Technik anpasste. Weiters wurde der vierte Abschnitt der AM-VO mit dem Ziel einer besseren Lesbarkeit, Übersichtlichkeit und Verständlichkeit besser gestaltet. Den Interessenvertretungen und Betrieben wird damit eine aktuelle und fundierte Grundlage für die Umsetzung der Verordnung in die Hand gegeben.
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