Das Kollektivarbeitsrecht, das im Mittelpunkt des zweiten Lehrbuchbandes steht, gibt dem Arbeitsrecht seine Besonderheit. Kollektivmächte - die Gewerkschaften und die Belegschaftsvertretungen (Betriebs- und Personalräte) - wirken auf Arbeitnehmerseite an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mit, um das strukturelle Ungleichgewicht zum Arbeitgeber auszugleichen. Das Kollektivarbeitsrecht befasst sich mit den Fragen, wer die Akteure sind, wie ihre Rechtsstellung aussieht und welche Mittel ihnen zur Verfügung stehen. Zwischen Kollektiv- und Individualarbeitsrecht gibt es zahlreiche Berührungspunkte, die sich am deutlichsten bei der Änderung von Arbeitsbedingungen und beim Betriebsübergang zeigen, die im Anschluss an das Kollektivarbeitsrecht behandelt werden. Der Band schließt mit einer Einführung in das Recht der Arbeitsstreitigkeiten, die den Arbeitsgerichten und den Schlichtungsstellen obliegt.