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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor dem 01. Oktober 1949 galt China als Kaiserreich, in dem das Rechtswesen ein Teilder Exekutive (Verwaltung) darstellte. Die Verwaltung sorgte dafür, dass das Staatswesenreibungslos funktionierte und hatte Fehlverhalten zu sanktionieren. Dabei waren Rechtedes Einzelnen gegenüber dem Staat nicht vorgesehen.Im Laufe des letzen Jahrhunderts hat das Rechtswesen in China eine sehr bewegteEntwicklung durchlebt.Zwischen den Jahren 1929 und 1935 wurden die 6…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor dem 01. Oktober 1949 galt China als Kaiserreich, in dem das Rechtswesen ein Teilder Exekutive (Verwaltung) darstellte. Die Verwaltung sorgte dafür, dass das Staatswesenreibungslos funktionierte und hatte Fehlverhalten zu sanktionieren. Dabei waren Rechtedes Einzelnen gegenüber dem Staat nicht vorgesehen.Im Laufe des letzen Jahrhunderts hat das Rechtswesen in China eine sehr bewegteEntwicklung durchlebt.Zwischen den Jahren 1929 und 1935 wurden die 6 Kodices , nämlich Zivilgesetzbuch,Strafgesetzbuch, Straf- und Zivilprozessgesetzte und handels- und verwaltungsrechtlicheEinzelgesetze geschaffen, aber aufgrund von (Bürger-) Krieg konnten die Kodices nicht indie Rechtspraxis umgesetzt werden.Im Jahre 1949 wurde die Volksrepublik China gegründet und die Kommunisten ergriffendie Macht. Alle bis dahin existierenden Gesetze wurden außer Kraft gesetzt.Mit dem Beginn der Reformära ab 1978 wurde mit Nachdruck am Aufbau einesRechtswesens gearbeitet, da an einen wirtschaftlichen Aufbau nicht zu denken war,solange die Funktionäre und Behörden aufgrund fehlender Gesetze nach eigener Willkürentscheiden konnten.Da es zu Beginn der Reformära kaum Juristen gab, legten die Chinesen beim Aufbau desGesetzwesens großen Wert auf die Unterstützung europäischer und amerikanischerInstitutionen. Von deutscher Seite aus waren zum Beispiel die Max-Planck-Gesellschaft,die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, die Konrad-Adenauer-Stiftung und dieFriedrich-Ebert-Stiftung Partner der Chinesen. Als Ergebnis ähneln wesentliche Teile desRechts Chinas dem deutschen Recht.Nachdem man seit dem Jahr 1949 mehr als zweitausend Verordnungen bzgl.arbeitsrechtlicher Fragen erlassen hatte, trat im Jahre 1995 auch endlich einArbeitsgesetz der VRC in Kraft. In ihm wurde eine Vielzahl von unterschiedlichenRechtslagen vereinheitlicht.Beim Arbeitsgesetz handelt es sich um ein Rahmengesetz, das die bereits obenerwähnten Verordnungen nicht ersetzt. Lediglich die Bestimmungen, die demArbeitsgesetz widersprechen, werden hier außer Kraft gesetzt.Da das Arbeitsrecht des bevölkerungsreichsten Landes der Erde bislang kaumGegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen gewesen ist, möchte ich mit dieser Arbeitversuchen, einen Überblick über das bisher oft novellierte Rechtsgebiet zu geben.[...]
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