Das vorliegende Werk ist Lehrbuch und Handbuch zugleich. Es fasst das ganze Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes zusammen, betont die Besonderheiten seiner Teilbereiche und bezieht das gesamte allgemeine Arbeitsrecht mit ein, einschließlich des kollektiven Arbeitsrechts.
Zum besseren Verständnis enthält die Darstellung auch eine umfassende tabellarische Synopse der Regelungsinhalte des Bundespersonalvertretungsrechts mit denen der einzelnen Bundesländer.
Die 6. Auflage berücksichtigt insbesondere die große Tarifreform des öffentlichen Dienstes. Ab 1. Oktober 2005 haben die Dienststellen und Behörden des Bundes und der Kommunen nicht mehr den Bundes-Angestelltentarif (BAT) anzuwenden, sondern den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie den neuen, speziell diesen Übergang regelnden Tarifvertrag Übergangsrecht (TVÜ), u.a.
- Zusammenführung des Tarifrechts für Angestellte und Arbeiter,
- stärkere Loslösung vom Beamtenrecht,
- zunehmende Leistungsorientierung sowie
- wirksamerer Schutz vor Diskriminierung.
Rezension:
"... sehr zu empfehlen."
Vors. Richter am VG, Dr. Bernd Wittkowski, in: NVwZ 12/1996 zur Vorauflage
Zum besseren Verständnis enthält die Darstellung auch eine umfassende tabellarische Synopse der Regelungsinhalte des Bundespersonalvertretungsrechts mit denen der einzelnen Bundesländer.
Die 6. Auflage berücksichtigt insbesondere die große Tarifreform des öffentlichen Dienstes. Ab 1. Oktober 2005 haben die Dienststellen und Behörden des Bundes und der Kommunen nicht mehr den Bundes-Angestelltentarif (BAT) anzuwenden, sondern den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie den neuen, speziell diesen Übergang regelnden Tarifvertrag Übergangsrecht (TVÜ), u.a.
- Zusammenführung des Tarifrechts für Angestellte und Arbeiter,
- stärkere Loslösung vom Beamtenrecht,
- zunehmende Leistungsorientierung sowie
- wirksamerer Schutz vor Diskriminierung.
Rezension:
"... sehr zu empfehlen."
Vors. Richter am VG, Dr. Bernd Wittkowski, in: NVwZ 12/1996 zur Vorauflage