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Für Bauindustrie und Baugewerbe: Neues im Arbeitsrecht
Ob Bauarbeiter- Urlaubs und Abfertigungsgesetz, Lohn- und Sozialdumping oder Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz: Das gesamte für die Bauwirtschaft geltende Arbeitsrecht kompakt in einem Band bietet Ihnen einzig "Arbeitsrecht in der Bauwirtschaft".
Neben den auch sonst für Arbeitsverhältnisse geltenden Gesetzen und Verordnungen informiert Sie dieses Buch auch über die Sondergesetze der Bauwirtschaft (insbesondere das BUAG) und die Regelungen in den beiden Kollektivverträgen. Neu in der 3. Auflage ist ein Kapitel zu den
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Produktbeschreibung
Für Bauindustrie und Baugewerbe: Neues im Arbeitsrecht

Ob Bauarbeiter- Urlaubs und Abfertigungsgesetz, Lohn- und Sozialdumping oder Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz: Das gesamte für die Bauwirtschaft geltende Arbeitsrecht kompakt in einem Band bietet Ihnen einzig "Arbeitsrecht in der Bauwirtschaft".

Neben den auch sonst für Arbeitsverhältnisse geltenden Gesetzen und Verordnungen informiert Sie dieses Buch auch über die Sondergesetze der Bauwirtschaft (insbesondere das BUAG) und die Regelungen in den beiden Kollektivverträgen. Neu in der 3. Auflage ist ein Kapitel zu den Haftungsbestimmungen für Entgelt von Bauarbeitern. Auch das Thema Lohn- und Sozialdumping stellt der Autor ua vertiefend und auf dem neuesten Stand dar. Konkrete Verknüpfungen von Gesetz und Kollektivvertrag verhelfen Ihnen zu raschem Durchblick und machen das Praxishandbuch zu einem wahren Gewinn für die Bauindustrie und das Baugewerbe.

"Arbeitsrecht in der Bauwirtschaft" - die einzige Gesamtdarstellung des Arbeitsrechts mit den Besonderheiten der Bauwirtschaft, jetzt wieder neu.
Autorenporträt
Wiesinger, ChristophSeit 2002 in der Wirtschaftskammer Österreich, Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau und des Fachverbandes der Bauindustrie tätig. Dort ist er unter anderem für die arbeitgeberseitige Vorbereitung der Kollektivvertragsverhandlungen verantwortlich. Seit 2012 ist Christoph Wiesinger auch fachkundiger Laienrichter am Obersten Gerichtshof.