Das bewährte Standardwerk präsentiert wieder examensrelevantes Wissen rund ums Arbeitsrecht. Viele Fälle und Kontrollfragen machen es zum praktischen Lehrbuch. Die Neuauflage stellt über weite Strecken eine Neubearbeitung dar. Notwendig geworden ist diese vor allem durch die immer schnellere Abfolge neuer Gesetze.
Zu nennen sind aus dem Arbeitsrecht vor allem
- die Einarbeitung des voraussichtlich am 1. Januar 2004 in Kraft tretenden Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt mit gravierenden Änderungen des Kündigungsschutzrechts, des Teilzeit- und Befristungsrechts und des Arbeitszeitrechts,
- die Einarbeitung der sogenannten Hartz-Gesetze, insbesondere die durch die Gesetze bewirkten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsrechts,
- die neueren Entwicklungen des europäischen Rechts, insbesondere die Umsetzung der Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie,
- die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Grundfragen wie dem Kopftuchverbot im Arbeitsverhältnis.
Abgerundet wird das Buch durch einen beispielhaften Manteltarifvertrag. Das europäische und internationale Arbeitsrecht wird in einem eigenen Kapitel dargestellt. Die Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsvertragsrecht ist dokumentiert.
Zu nennen sind aus dem Arbeitsrecht vor allem
- die Einarbeitung des voraussichtlich am 1. Januar 2004 in Kraft tretenden Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt mit gravierenden Änderungen des Kündigungsschutzrechts, des Teilzeit- und Befristungsrechts und des Arbeitszeitrechts,
- die Einarbeitung der sogenannten Hartz-Gesetze, insbesondere die durch die Gesetze bewirkten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsrechts,
- die neueren Entwicklungen des europäischen Rechts, insbesondere die Umsetzung der Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie,
- die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Grundfragen wie dem Kopftuchverbot im Arbeitsverhältnis.
Abgerundet wird das Buch durch einen beispielhaften Manteltarifvertrag. Das europäische und internationale Arbeitsrecht wird in einem eigenen Kapitel dargestellt. Die Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsvertragsrecht ist dokumentiert.