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Das Arbeitsrecht - so gewichtig seine Rolle in der Praxis auch ist - führt leider in der Referendarausbildung meist ein Schattendasein. In der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (in Bayern muss eine der fünf Zivilrechtsklausuren eine Arbeitsrechtsklausur sein) werden jedoch fundierte Kenntnisse des Arbeitsrechts erwartet.
Das Ziel dieses Buches liegt darin, den Referendar mit dem notwendigen Examensstoff des Individualarbeitsrechts vertraut zumachen. Die langjährige Erfahrung der Autoren im Repetitorium und in der Referendarausbildung, aber auch in der Praxis bei vielen Schulungen von
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Produktbeschreibung
Das Arbeitsrecht - so gewichtig seine Rolle in der Praxis auch ist - führt leider in der Referendarausbildung meist ein Schattendasein. In der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (in Bayern muss eine der fünf Zivilrechtsklausuren eine Arbeitsrechtsklausur sein) werden jedoch fundierte Kenntnisse des Arbeitsrechts erwartet.
Das Ziel dieses Buches liegt darin, den Referendar mit dem notwendigen Examensstoff des Individualarbeitsrechts vertraut zumachen. Die langjährige Erfahrung der Autoren im Repetitorium und in der Referendarausbildung, aber auch in der Praxis bei vielen Schulungen von Arbeitgebern und Betriebsräten, hat gezeigt, dass hierzu nicht nur ein fundiertes Grundwissen und die Kenntnis der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erforderlich sind. Von mindestens ebenso großer Bedeutung ist eine systematische und stringente Darstellung des gefundenen Ergebnisses, das zudem in praxisgerechter Form in ein arbeitsrechtliches Urteil oder einem anwaltlichen Schriftsatz eingebunden sein muss. Dem gemäß legen die Autoren besonderen Wert auf die Systematik der Prüfung des behandelten Stoffes und der angesprochenen Probleme. Zu allen wichtigen Sachgebieten sind Prüfungs- und Aufbauschemata eingearbeitet. Formulierungs- und Tenorierungsbeispiele finden sich an allen Stellen, wo sich in der arbeitsrechtlichen Praxis Besonderheiten gegenüber einem Zivilgerichtsurteil ergeben. Da dieses Buch den Referendar nicht mit überflüssigen Problemen und akademischen Diskussionen belasten will, wurde weitgehend darauf verzichtet, Theorienstreite der arbeitsrechtlichen Literatur zu behandeln, zumal im Examen in aller Regel die von der Rechtsprechung vorgegebenen Lösungen erwartet werden. Zur Abrundung des zu vermittelnden Stoffes ist schließlich dem materiellen Teil eine Klausur in Umfang und Schwierigkeitsgrad einer Examensarbeit angefügt.
Autorenporträt
Thomas Holbeck ist Richter am Arbeitsgericht und nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter bei LG Landshut. Ernst Schwindl ist Rechtsanwalt und Dozent für Arbeitsrecht.