In letzter Zeit rückt das Phänomen "Diskriminierung unter Arbeitnehmern" immer stärker in den Blickpunkt betrieblicher, soziologischer und rechtlicher Betrachtungen. Unter dem Aspekt der Diskriminierung durch Arbeitnehmer bemüht sich diese Untersuchung um die Lösung einer Grundfrage des Arbeitsrechts, nämlich, ob zwischen den Arbeitnehmern einer Betriebsgemeinschaft vertragliche Beziehungen bestehen. Die Arbeit prüft, ob das betriebliche Gemeinschaftsverhältnis als Gesellschaft, als Rechtsgemeinschaft oder als Interessengemeinschaft zu verstehen ist oder ob das Betriebsverfassungsgesetz ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen Arbeitnehmern begründet. Die Arbeit lehnt alle diese Konstruktionen ab, um den Individualarbeitsvertrag zugleich als Vertrag mit Schutzwirkung zu verstehen. Auf dieser Grundlage kommt die Untersuchung im Falle der Diskriminierung auch zu vertraglichen Ansprüchen der Arbeitnehmer gegeneinander. Daneben betrachtet sie die "Diskriminierung" als Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und begründet so auch eine deliktische Haftung. Schließlich weist die Studie auf die verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten der Beseitigung und Verhinderung der Diskriminierung durch Arbeitnehmer hin.