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In den letzten Jahren haben digitale Arbeitsplattformen, über die Erwerbsarbeit massenhaft angebahnt und abgewickelt wird, einen regen Zulauf erfahren. Die neuen Arbeitsformen eröffnen neue Chancen für Auftraggeber, Auftragnehmer und Vermittler, bergen aber auch vielfältige Risiken, namentlich arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Art. Der Autor systematisiert die neuen Erscheinungsformen, ordnet sie arbeits- und sozialversicherungsrechtlich ein und gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen. Hierbei werden schwerpunktmäßig die »Crowdworker«-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts…mehr

Produktbeschreibung
In den letzten Jahren haben digitale Arbeitsplattformen, über die Erwerbsarbeit massenhaft angebahnt und abgewickelt wird, einen regen Zulauf erfahren. Die neuen Arbeitsformen eröffnen neue Chancen für Auftraggeber, Auftragnehmer und Vermittler, bergen aber auch vielfältige Risiken, namentlich arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Art. Der Autor systematisiert die neuen Erscheinungsformen, ordnet sie arbeits- und sozialversicherungsrechtlich ein und gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen. Hierbei werden schwerpunktmäßig die »Crowdworker«-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sowie die Richtlinien-Entwürfe des europäischen Gesetzgebers, aber auch Vorschläge aus der Wissenschaft diskutiert. Die geplanten Regulierungen der Branche werden hierbei kritisch hinterfragt. Im Ergebnis plädiert der Autor für eine punktuelle Anpassung des Schutzniveaus Plattformbeschäftigter anstelle einer flächendeckenden Neuordnung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Anwendungsbereiche.
Autorenporträt
Markus Knop studierte von 2010 bis 2015 Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Im Rahmen des Referendariats wurde er u.a. am Arbeitsgericht Bonn ausgebildet. Bereits während seines Studiums war er beim Bundesinstitut für Arzneimit-tel und Medizinprodukte sowie im arbeitsrechtlichen Bereich eines Versicherungskonzerns tätig. Nach Abschluss der Ersten juristischen Prüfung sowie nach Abschluss des zweiten Staatsexamens arbeitete er jeweils für Kölner Wirtschaftskanzleien. Seit November 2020 ist er Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen.