Die Arbeit befasst sich zunächst mit dogmatischer Begründung, inhaltlicher Ausgestaltung und Reichweite des von der nationalen Rechtsprechung entwickelten arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes. Dabei wird auch das bisher weitgehend ungeklärte Verhältnis zur Vertragsfreiheit besonders thematisiert. Sodann erfolgt eine Untersuchung der zumeist aus dem europäischen Recht stammenden, immer zahlreicher werdenden speziellen Diskriminierungsverbote. Deren Übereinstimmungen werden dargelegt und zu einem Allgemeinen Teil der Diskriminierungsverbote zusammengefasst. Abschließend analysiert der Verfasser das Verhältnis der beiden unterschiedlichen Ansätze, arbeitet deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede heraus und zeigt auf, wie sie sich in Zukunft sinnvoll ergänzen können.
«Meines Erachtens ist das ehrgeizige Ziel des Verfassers, einen Allgemeinen Teil der allgemeinen und speziellen Gleichbehandlungsgebote zu entwickeln, voll gelungen. Exakt in den Einzelheiten, aber in ihnen nicht steckenbleibend ist der Verfasser zu allgemeinen Grundsätzen gelangt, die gleichermaßen von praktischer und theoretischer Bedeutung sind.» (Prof. Dr. Peter Hanau)