Diplomarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Die heutigen Märkte unterliegen einer bisher noch nicht gekannten Dynamik, durch die sie immer komplexer und internationaler werden. Für die beteiligten Unternehmen folgt daraus, daß sie zunehmend reaktionsfähiger werden müssen, was u.a. Konsequenzen für ihre Organisationsformen bedeutet. Der Blick in die Zeitungen läßt zunehmend eine Tendenz dahingehend erkennen, daß die zentralistisch orientierten Strukturen zugunsten kleinerer Einheiten aufgeteilt werden, um sich so schneller dem Wandel der Märkte anpassen zu können. Für die Region Hannover können hierfür zwei Beispiele genannt werden:
- die Preussen Elektra beabsichtigt unter dem Dach einer Holding fünf selbständige Gesellschaften zu gründen, die die bisherigen Aufgaben der Veba-Tochter übernehmen sollen.
- bei Bahlsen sollen Teile der Verwaltung auf kompetente Dienstleister verlagert werden.
Im Zusammenhang mit solchen Umstrukturierungen von Unternehmen wird immer wieder von "Just-in-Time", "Lean Production" oder "Outsourcing" gesprochen.
Es ist zu beobachten, daß bei der Ermittlung derjenigen Bereiche eines Unternehmens, deren Aufgaben von Dritten ausgeführt werden sollen, betriebswirtschaftliche Zielsetzungen im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen. Dabei erfolgt eine grundsätzliche Unterscheidung in auslagerungsfähige und nicht-auslagerungsfähige Aufgabenbereiche. Anhand dieser Unterscheidung soll gezeigt werden, wann es sich für ein Unternehmen lohnt, Aktivitäten abzugeben und bei Bedarf von externen Anbietern zu beziehen. Die Bestimmung dieser Bereiche kann beispielsweise anhand von Transaktionskosten oder anderen Kennzahlen erfolgen. Diese Überlegungen werden inzwischen nicht nur auf die Bereiche der Produktion im Sinne einer Verringerung der Fertigungstiefe bezogen, sondern auch in der Dienstleistungsbranche ist Outsourcing schon seit langer Zeit ein Thema.
In diesem Zusammenhang muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß neben den betriebswirtschaftlichen Zielgrößen, die durch eine Outsourcing-Maßnahme erreicht werden sollen, auch zu beachten ist, daß Unternehmensveränderungen eng mit Fragen des Arbeitnehmerschutzes verbunden sind. Die vorliegende Arbeit zeigt daher auf, welche Fragen im Bereich des Arbeitsrechts bei der Durchführung von Outsourcing-Maßnahmen von Bedeutung sein können, wobei hier eine besondere Berücksichtigung des am 1.1.1995 in Kraft getretenen Umwandlungsgesetzes erfolgt.
Im Rahmen des zweiten Kapitels werden dafür wesentliche Begriffe der vorliegenden Problemstellung näher betrachtet. Darüber hinaus erfolgt eine kurze Darstellung des klassischen Betriebsübergangs nach
613 a BGB. Den Hauptteil der Arbeit bildet das dritte Kapitel, da dort die unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen beim Outsourcing behandeltwerden. Hierbei wird das Kapitel dreigeteilt, in dem zunächst auf individualarbeitsrechtliche Fragen eingegangen wird, bevor im zweiten Bereich eine Untersuchung auf der betriebsverfassungsrechtlichen Ebene erfolgt. Im letzten Abschnitt des dritten Kapitels werden schließlich die Folgen von Outsourcing-Maßnahmen für den Bereich der Unternehmensmitbestimmung aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
1.Einleitung7
2.Grundlagen8
2.1.Allgemeine Aussagen zum Outsourcing8
2.1.1.Definition und Gründe des Outsourcing8
2.1.2.Mögliche Erscheinungsformen des Outsourcing10
2.2.Grundlagen zum Umwandlungsgesetz11
2.2.1.Entstehungsgeschichte und Ziele des Umwandlungsgesetzes11
2.2.2.Aufbau des Umwandlungsgesetzes13
2.2.3.Umwandlungsarten im Sinne des Gesetzes13
2.3.Rechtsfolgen des "klassischen" Betriebsübergangs durch Einzelrechtsnachfolge gem. ...
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Die heutigen Märkte unterliegen einer bisher noch nicht gekannten Dynamik, durch die sie immer komplexer und internationaler werden. Für die beteiligten Unternehmen folgt daraus, daß sie zunehmend reaktionsfähiger werden müssen, was u.a. Konsequenzen für ihre Organisationsformen bedeutet. Der Blick in die Zeitungen läßt zunehmend eine Tendenz dahingehend erkennen, daß die zentralistisch orientierten Strukturen zugunsten kleinerer Einheiten aufgeteilt werden, um sich so schneller dem Wandel der Märkte anpassen zu können. Für die Region Hannover können hierfür zwei Beispiele genannt werden:
- die Preussen Elektra beabsichtigt unter dem Dach einer Holding fünf selbständige Gesellschaften zu gründen, die die bisherigen Aufgaben der Veba-Tochter übernehmen sollen.
- bei Bahlsen sollen Teile der Verwaltung auf kompetente Dienstleister verlagert werden.
Im Zusammenhang mit solchen Umstrukturierungen von Unternehmen wird immer wieder von "Just-in-Time", "Lean Production" oder "Outsourcing" gesprochen.
Es ist zu beobachten, daß bei der Ermittlung derjenigen Bereiche eines Unternehmens, deren Aufgaben von Dritten ausgeführt werden sollen, betriebswirtschaftliche Zielsetzungen im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen. Dabei erfolgt eine grundsätzliche Unterscheidung in auslagerungsfähige und nicht-auslagerungsfähige Aufgabenbereiche. Anhand dieser Unterscheidung soll gezeigt werden, wann es sich für ein Unternehmen lohnt, Aktivitäten abzugeben und bei Bedarf von externen Anbietern zu beziehen. Die Bestimmung dieser Bereiche kann beispielsweise anhand von Transaktionskosten oder anderen Kennzahlen erfolgen. Diese Überlegungen werden inzwischen nicht nur auf die Bereiche der Produktion im Sinne einer Verringerung der Fertigungstiefe bezogen, sondern auch in der Dienstleistungsbranche ist Outsourcing schon seit langer Zeit ein Thema.
In diesem Zusammenhang muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß neben den betriebswirtschaftlichen Zielgrößen, die durch eine Outsourcing-Maßnahme erreicht werden sollen, auch zu beachten ist, daß Unternehmensveränderungen eng mit Fragen des Arbeitnehmerschutzes verbunden sind. Die vorliegende Arbeit zeigt daher auf, welche Fragen im Bereich des Arbeitsrechts bei der Durchführung von Outsourcing-Maßnahmen von Bedeutung sein können, wobei hier eine besondere Berücksichtigung des am 1.1.1995 in Kraft getretenen Umwandlungsgesetzes erfolgt.
Im Rahmen des zweiten Kapitels werden dafür wesentliche Begriffe der vorliegenden Problemstellung näher betrachtet. Darüber hinaus erfolgt eine kurze Darstellung des klassischen Betriebsübergangs nach
613 a BGB. Den Hauptteil der Arbeit bildet das dritte Kapitel, da dort die unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen beim Outsourcing behandeltwerden. Hierbei wird das Kapitel dreigeteilt, in dem zunächst auf individualarbeitsrechtliche Fragen eingegangen wird, bevor im zweiten Bereich eine Untersuchung auf der betriebsverfassungsrechtlichen Ebene erfolgt. Im letzten Abschnitt des dritten Kapitels werden schließlich die Folgen von Outsourcing-Maßnahmen für den Bereich der Unternehmensmitbestimmung aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
1.Einleitung7
2.Grundlagen8
2.1.Allgemeine Aussagen zum Outsourcing8
2.1.1.Definition und Gründe des Outsourcing8
2.1.2.Mögliche Erscheinungsformen des Outsourcing10
2.2.Grundlagen zum Umwandlungsgesetz11
2.2.1.Entstehungsgeschichte und Ziele des Umwandlungsgesetzes11
2.2.2.Aufbau des Umwandlungsgesetzes13
2.2.3.Umwandlungsarten im Sinne des Gesetzes13
2.3.Rechtsfolgen des "klassischen" Betriebsübergangs durch Einzelrechtsnachfolge gem. ...
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