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Leiharbeitnehmer haben bedingt durch vergleichsweise häufige Arbeitgeberwechsel verbunden mit kurzen Überlassungsdauern ein zwei- bis dreifach erhöhtes Unfallrisiko. Der Arbeitsschutz spielt daher eine außerordentlich bedeutende Rolle. Das im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung vorzufindende Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer birgt hinsichtlich des Arbeitsschutzes deutliche Gefahrenpotentiale, da sich die arbeitsschutzrechtlichen Verantwortungsbereiche für den Leiharbeiter nur schwer abgrenzen lassen. Dieses Buch will Licht in die ¿arbeitsschutzrechtliche…mehr

Produktbeschreibung
Leiharbeitnehmer haben bedingt durch vergleichsweise häufige Arbeitgeberwechsel verbunden mit kurzen Überlassungsdauern ein zwei- bis dreifach erhöhtes Unfallrisiko. Der Arbeitsschutz spielt daher eine außerordentlich bedeutende Rolle. Das im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung vorzufindende Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer birgt hinsichtlich des Arbeitsschutzes deutliche Gefahrenpotentiale, da sich die arbeitsschutzrechtlichen Verantwortungsbereiche für den Leiharbeiter nur schwer abgrenzen lassen. Dieses Buch will Licht in die ¿arbeitsschutzrechtliche Grauzone¿ bringen und die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien näher bestimmen. Der Autor untersucht die individual- und kollektivrechtlichen Schutzvorschriften und stellt die hier relevante Rechtsprechung zusammen. Das Buch richtet sich gleichermaßen an Personalverantwortliche in Unternehmen, Zeitarbeitsunternehmen und Leiharbeitnehmer und bietet eine praktische Orientierungshilfe in allen Fragen des Arbeitsschutzes.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Matthias Reuter studierte nach einer kaufmännischen Berufsausbildung Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Gelsenkirchen, Abteilung Recklinghausen mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Personalwirtschaft. Nach dem Studium arbeitete er zunächst als Personalreferent mit den Aufgabengebieten Personalmarketing und Personalbetreuung. Seit Mitte 2008 ist er als Arbeitsvermittler im Rechtskreis SGB III tätig und betreut Arbeitgeber bei allen Fragen der Personalbeschaffung.