Sichere und gesunde Arbeitsplätze
Gefährdungsbeurteilung, Dokumentationspflicht, Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, korrekte Bereitstellung von Arbeitsmitteln: Die Pflichten des Arbeitgebers, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten, werden immer umfassender. Das zeigt beispielsweise die neue Betriebssicherheitsverordnung und die damit verbundenen Änderungen in der Gefahrstoffverordnung. Sie enthalten nun für besonders gefährliche Arbeitsmittel ganz konkrete Prüfvorschriften sowie höhere Anforderungen an die Prüfung und Instandhaltung von Aufzügen.
Gleichzeitig rückt die betriebliche Gesundheitsförderung immer stärker in den Fokus. Das aktuelle Präventionsgesetz, das im August 2015 in Kraft tritt, verzahnt die Fördermaßnahmen mit den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften.
Alle Gesetze und Verordnungen in einem Band
Die Textsammlung Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung fasst die relevanten, in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen verstreuten Normen in einem Band zusammen. Sie zeigen auf, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen in der betrieblichen und behördlichen Praxis durchzuführen sind.
Umsetzungshilfe durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Zudem stehen in diesem Band die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zur Verfügung. Sie geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Die ASR sind für den Arbeitgeber nicht verpflichtend anzuwenden, sie geben aber Hinweise, wie Arbeitsräume, Arbeitsplätze und Arbeitsstätten rechtssicher zu planen, einzurichten und zu überwachen sind. Hält der Arbeitgeber diese Regeln ein, kann er davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind.
Präventionsgesetz: Bessere betriebliche Gesundheitsförderung
Die betriebliche Gesundheitsförderung nimmt immer breiteren Raum in der Personalplanung und in den Überlegungen, die Belegschaft "gesund zu erhalten", ein. Der Gesetzgeber hat mit dem neuen Präventionsgesetz die strukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Gesundheitsförderung und Prävention in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen als gemeinsame Aufgabe aller Akteure (Sozialversicherungsträger, Unternehmen, Betriebsärzte sowie Bundes-, Landes- und kommunale Ebene) begriffen wird. Dementsprechend wurden die Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung und deren enge Verknüpfung mit dem Arbeitsschutz verbessert sowie die Fördermöglichkeiten erweitert. Um einen schnellen Überblick über die Neuerungen zu gewinnen, steht neben dem neuen Wortlaut der relevanten Normen des SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) auch die Gesetzesbegründung zum Präventionsgesetz zur Verfügung.
Schnell das Gesuchte finden:
Die Aufbau, das graue Griffregister sowie die Übersichten vor den einzelnen Kapiteln verdeutlichen die rechts- und themensystematische Gliederung der Arbeitsschutzvorschriften. Das Inhaltsverzeichnis zu jeder Vorschrift sowie das ausführliche Stichwortverzeichnis helfen, die einschlägige Norm schnell zu finden.
Alle wichtigen Vorschriften für die betriebliche und behördliche Praxis:
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
ArbeitsschutzG, ArbeitssicherheitsG, Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 und Vorschrift 2
Arbeitsmedizinische Vorsorge, Besondere Schutzgruppen
VO zur medizinischen Vorsorge, MutterschutzG, VO zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz, JugendarbeitsschutzG und -untersuchungsVO, HeimarbeitsG, Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten
ArbeitsstättenVO, BildschirmarbeitsVO, BaustellenVO, Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Raumabmessung, Bewegungsflächen, Fußböden, Fenst
Gefährdungsbeurteilung, Dokumentationspflicht, Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, korrekte Bereitstellung von Arbeitsmitteln: Die Pflichten des Arbeitgebers, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten, werden immer umfassender. Das zeigt beispielsweise die neue Betriebssicherheitsverordnung und die damit verbundenen Änderungen in der Gefahrstoffverordnung. Sie enthalten nun für besonders gefährliche Arbeitsmittel ganz konkrete Prüfvorschriften sowie höhere Anforderungen an die Prüfung und Instandhaltung von Aufzügen.
Gleichzeitig rückt die betriebliche Gesundheitsförderung immer stärker in den Fokus. Das aktuelle Präventionsgesetz, das im August 2015 in Kraft tritt, verzahnt die Fördermaßnahmen mit den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften.
Alle Gesetze und Verordnungen in einem Band
Die Textsammlung Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung fasst die relevanten, in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen verstreuten Normen in einem Band zusammen. Sie zeigen auf, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen in der betrieblichen und behördlichen Praxis durchzuführen sind.
Umsetzungshilfe durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Zudem stehen in diesem Band die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zur Verfügung. Sie geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Die ASR sind für den Arbeitgeber nicht verpflichtend anzuwenden, sie geben aber Hinweise, wie Arbeitsräume, Arbeitsplätze und Arbeitsstätten rechtssicher zu planen, einzurichten und zu überwachen sind. Hält der Arbeitgeber diese Regeln ein, kann er davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind.
Präventionsgesetz: Bessere betriebliche Gesundheitsförderung
Die betriebliche Gesundheitsförderung nimmt immer breiteren Raum in der Personalplanung und in den Überlegungen, die Belegschaft "gesund zu erhalten", ein. Der Gesetzgeber hat mit dem neuen Präventionsgesetz die strukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Gesundheitsförderung und Prävention in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen als gemeinsame Aufgabe aller Akteure (Sozialversicherungsträger, Unternehmen, Betriebsärzte sowie Bundes-, Landes- und kommunale Ebene) begriffen wird. Dementsprechend wurden die Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung und deren enge Verknüpfung mit dem Arbeitsschutz verbessert sowie die Fördermöglichkeiten erweitert. Um einen schnellen Überblick über die Neuerungen zu gewinnen, steht neben dem neuen Wortlaut der relevanten Normen des SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) auch die Gesetzesbegründung zum Präventionsgesetz zur Verfügung.
Schnell das Gesuchte finden:
Die Aufbau, das graue Griffregister sowie die Übersichten vor den einzelnen Kapiteln verdeutlichen die rechts- und themensystematische Gliederung der Arbeitsschutzvorschriften. Das Inhaltsverzeichnis zu jeder Vorschrift sowie das ausführliche Stichwortverzeichnis helfen, die einschlägige Norm schnell zu finden.
Alle wichtigen Vorschriften für die betriebliche und behördliche Praxis:
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
ArbeitsschutzG, ArbeitssicherheitsG, Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 und Vorschrift 2
Arbeitsmedizinische Vorsorge, Besondere Schutzgruppen
VO zur medizinischen Vorsorge, MutterschutzG, VO zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz, JugendarbeitsschutzG und -untersuchungsVO, HeimarbeitsG, Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten
ArbeitsstättenVO, BildschirmarbeitsVO, BaustellenVO, Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Raumabmessung, Bewegungsflächen, Fußböden, Fenst