Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Ausbildung, Organisation, Note: 1,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Institut für Personal und Arbeit), Veranstaltung: Grundlagen des Management, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Seminararbeit ist es den Arbeitsschutz anhand der Pflichten und Rechte des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers aus der normativen, humanen und wirtschaftlichen Perspektive zu beleuchten. Hierzu werden die staatlichen Festsetzungen anhand des Arbeitsschutzgesetzes vom 7.8.1996 (BGBl. I 1246) aufgezeigt und erläutert. Zudem wird die Umsetzbarkeit der gesetzlichen Arbeitsschutzregelungen für kleinere und mittlere Betriebe geprüft und diskutiert.Die neue EU-Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Forderung zur Vereinfachung von Marktregulierung durch staatliche Normen und dem Bürokratieabbau haben im Bereich des Arbeitsschutzes oftmals Schutzziele oder unbestimmte Rechtsbegriffe zur Folge. Ziel dieser normativen Festsetzungen ist eine Vereinfachung für Betriebe, die in der Praxis häufig ausbleibt und im Gegenzug neue Schwierigkeiten verursacht. Insbesondere kleinere und mittlere Betriebe sind häufig aufgrund fehlender Ressourcen nicht in der Lage bestimmte staatliche Normen umzusetzen. Zudem ist im zunehmenden Prozess der Standardisierung und Rationalisierung im tertiären Sektor der Büro-, Dienstleistungs- und Wissensarbeit eine erhebliche Zunahme der psychischen Belastungen festzustellen, da der Erwerb durch einen hohen Druck seitens des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer bestimmt ist. Grund hierfür ist die Maxime des Wettbewerbs, die einen alltäglichen Druck auf die Beschäftigten im Dienstleistungssektor ausübt. Jahrzehntelang Bedienstete können schnell durch effizientere und jüngere Mitarbeiter ersetzt werden - Altern wird als ein Prozess der Schwächung im tagtäglichen Dienstgeschäft verstanden. Diese Stressfaktoren werden oftmals durch eine ungünstige Arbeitsorganisation im Kontext von Standardisierung und Rationalisierung von Arbeitsprozessen verstärkt. Innerhalb dieses zunehmenden Vereinheitlichungsprozesses aufgrund betriebswirtschaftlicher Rentabilitätsinteressen wird die Dimension des Arbeitsschutzes oftmals vernachlässigt. Der Mitarbeiter wird in standardisierte Arbeitsprozesse eingegliedert, die hinsichtlich interdisziplinärer Arbeitsschutzkenntnisse verantwortlicher Kräfte nicht ausreichend arbeits- und gesundheitsschützend angepasst wurden. Oftmals werden belastungsungünstige Abhängigkeiten in neuen Prozessen nicht erkannt oder aus Unwissenheit nicht erschlossen. Somit steht der Arbeitsschutz im Kontext von Prozessoptimierungen in einem Zielkonflikt mit Qualitätsmanagementprozessen und dem Wettbewerbsdruck.
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