Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)Vollzitat: "Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3334) geändert worden ist"Rechtsstand: 22. Dezember 2020Inhalt:Erster Abschnitt - Allgemeine VorschriftenZweiter Abschnitt - Pflichten des ArbeitgebersDritter Abschnitt - Pflichten und Rechte der BeschäftigtenVierter Abschnitt - VerordnungsermächtigungenFünfter Abschnitt - Gemeinsame deutsche ArbeitsschutzstrategieSechster Abschnitt - Schlussvorschriften