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Der Arbeitsschutz in Deutschland ist ebenso vielschichtig wie intransparent. Vor diesem Hintergrund und der notwendigen Beschränkung auf das Wesentliche befasst sich die vorliegende Publikation ausschließlich mit dem Arbeitsschutz- gesetz sowie den hieraus hervorgegangenen Verordnungen. Sowohl das Gesetz wie auch die Verordnungen haben durchweg europäische Wurzeln, sie haben gewissermaßen den gleichen Stammbaum. Dies führt im weiteren dazu, dass auch die Regelungsmaterien und Begrifflichkeiten sich stetig wiederholen und ¿ soweit es die Verordnungen betrifft ¿ immer wieder auf die…mehr

Produktbeschreibung
Der Arbeitsschutz in Deutschland ist ebenso vielschichtig wie intransparent. Vor diesem Hintergrund und der notwendigen Beschränkung auf das Wesentliche befasst sich die vorliegende Publikation ausschließlich mit dem Arbeitsschutz- gesetz sowie den hieraus hervorgegangenen Verordnungen. Sowohl das Gesetz wie auch die Verordnungen haben durchweg europäische Wurzeln, sie haben gewissermaßen den gleichen Stammbaum. Dies führt im weiteren dazu, dass auch die Regelungsmaterien und Begrifflichkeiten sich stetig wiederholen und ¿ soweit es die Verordnungen betrifft ¿ immer wieder auf die Ursprungsquelle, das Arbeitsschutzgesetz zurückgreifen. Vor diesem Hintergrund bot es sich an, das durch Arbeitsschutzgesetz und nachfolgende Arbeitsschutzverordnungen hinlänglich definierte Untersuchungsfeld nicht nach eben diesen Kategorien zu erschließen, sondern anhand der gemein- samen verbindenden Elemente. Nicht die Frage danach, was in dieser oder jener Verordnung alles drin steht, prägt den Aufbau, sondern die Praktikerfrage, wo er überall nachsuchen muss, um zu diesem oder jenem Begriff nichts zu übersehen.
Autorenporträt
Rechtsanwalt Dr. jur. Kurt Kreizberg studierte nach freiwilligem Dienst in der Bundesluftwaffe Rechtswissenschaften in Köln. Dem Referendariat folgten eine über 20¿jährige Tätigkeit in den Geschäftsführungen verschiedener deutscher Arbeitgeber¿ und Wirtschaftsverbände auch auf europäischer Ebene. Als delegierter Berater im Deutschen Bundestag wirkte er währenddessen Mitte der 90er Jahre unter anderem an der Novellierung des Arbeitsförderungsrechts (SGB III) mit. Seit 2005 Leiter eines Ministerbüros im Landtag von NRW zeichnete er maßgeblich verantwortlich für die Vorarbeiten zur neuen Mitarbeiterkapitalbeteiligung.