Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Beschaffung, Produktion, Logistik, Note: 2,0, Fachhochschule Mainz (Bauingenieurwesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Belange der Sicherheitsplanung auf Untertagebaustellen haben in den letzten Jahren vermehrt Beachtung gefunden. Dieser Umstand ist nicht zuletzt eine Folge der EU - Baustellenrichtlinie 92/57/EWG und deren Umsetzung im nationalen Recht, die zu großem Interesse geführt hat.
Ein Vergleich mit anderen Wirtschaftszweigen hat gezeigt, dass die Beschäftigten in der Baubranche einem besonders hohen Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Allein im Jahr 1996 verloren in der Bundesrepublik Deutschland 300 Menschen ihr Leben auf Baustellen. Eine EU-weite Untersuchung ergab dabei, dass ein Großteil der Unfälle auf Planungsfehler zurückzuführen sind.
Aus diesen Erkenntnissen heraus hat die Europäische Gemeinschaft im Jahr 1992 die Richtlinie 92/57/EWG über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz erlassen.
Am 01. Juli 1998 erfolgte die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (kurz: Baustellenverordnung ). Die Umsetzung der Richtlinie ist in Deutschland auf großen Widerstand gestoßen, da durch die einzuhaltenden Unfallverhütungsvorschriften und ähnliche Regelungen bereits ein hohes Arbeitsschutzniveau bestand.
Durch deren Erlass haben sich nun wesentliche Grundsätze für die Abwicklung von Bauvorhaben, insbesondere im Verantwortungsbereich des Bauherrn, geändert. Vorgesehen ist dabei unter anderem die Bestellung eines Koordinators, so wie die Vorankündigung, der SiGe - Plan und die Unterlage.
Diese Arbeit soll den Stand der Umsetzung der EU Richtlinie 92/57 EWG im deutschsprachigen Raum beleuchten, Unterschiede und Gemeinsamkeiten aufzeigen und eventuelle Verbesserungsmaßnahmen in den einzelnen Ländern im Vergleich erörtern.
Es erfolgt zunächst eine Betrachtung der einzelnen Länder die Rechtsform (Regelwerke, Normen, UVVen etc.) betreffend, gefolgt von geforderten Ausbildungsmaßnahmen der Koordinatoren und deren Arbeitsfeld, wie ein Überblick über die Erfolge/Misserfolge der Umgesetzten Richtlinie um die Notwendigkeit zu dokumentieren.
Der Blick auf die Umsetzung der Richtlinien in anderen Staaten soll dortige Erfahrungen dokumentieren, um damit eine mögliche Hilfestellung für die Verbesserung der eigenen Umsetzung geben zu können.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
1.Einleitung1
2.Die EU-Richlinie 93/57/EWG3
3.Deutschland4
3.1Rechtliche Grundlagen in Deutschland4
3.2Anforderungen an den SiGeKo8
3.2.1Planungskoordinator9
3.2.2Ausführungskoordinator10
3.3Der SiGe Plan14
3.4Institution zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes, Versicherungen, Absicherungen16
3.4.1Die Bau Berufsgenossenschaft (Bau BG)16
3.4.2Schadenversicherer am Beispiel der VHV (Vereinigte Haftpflichtversicherung)18
3.5Software zur Unterstützung der SiGeKos21
3.6Erfolge/Akzeptanz24
3.6.1Erfolge belegt an Hand der Unfallstatistik24
3.6.2Dokumentation von Fehlern an Hand von Fotos27
4.Luxemburg36
4.1Rechtliche Grundlagen in Luxemburg36
4.2Anforderungen an den SiGeKo38
4.2.1Planungskoordinator40
4.2.2Ausführungskoordinator41
4.3Der SiGe Plan42
4.4Institution zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes, Versicherungen, Absicherungen44
4.4.1Die Arbeitsinspektoriat- und Bergbauaufsicht (IMT)44
4.5Software zur Unterstützung der SiGeKos51
4.6Erfolge/Akzeptanz53
5.Die Schweiz54
5.1Rechtliche Grundlagen/Institutionen in der Schweiz54
5.2Anforderungen an die für die Sicherheit Verantwortlichen63
5.2.1P...
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Die Belange der Sicherheitsplanung auf Untertagebaustellen haben in den letzten Jahren vermehrt Beachtung gefunden. Dieser Umstand ist nicht zuletzt eine Folge der EU - Baustellenrichtlinie 92/57/EWG und deren Umsetzung im nationalen Recht, die zu großem Interesse geführt hat.
Ein Vergleich mit anderen Wirtschaftszweigen hat gezeigt, dass die Beschäftigten in der Baubranche einem besonders hohen Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Allein im Jahr 1996 verloren in der Bundesrepublik Deutschland 300 Menschen ihr Leben auf Baustellen. Eine EU-weite Untersuchung ergab dabei, dass ein Großteil der Unfälle auf Planungsfehler zurückzuführen sind.
Aus diesen Erkenntnissen heraus hat die Europäische Gemeinschaft im Jahr 1992 die Richtlinie 92/57/EWG über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz erlassen.
Am 01. Juli 1998 erfolgte die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (kurz: Baustellenverordnung ). Die Umsetzung der Richtlinie ist in Deutschland auf großen Widerstand gestoßen, da durch die einzuhaltenden Unfallverhütungsvorschriften und ähnliche Regelungen bereits ein hohes Arbeitsschutzniveau bestand.
Durch deren Erlass haben sich nun wesentliche Grundsätze für die Abwicklung von Bauvorhaben, insbesondere im Verantwortungsbereich des Bauherrn, geändert. Vorgesehen ist dabei unter anderem die Bestellung eines Koordinators, so wie die Vorankündigung, der SiGe - Plan und die Unterlage.
Diese Arbeit soll den Stand der Umsetzung der EU Richtlinie 92/57 EWG im deutschsprachigen Raum beleuchten, Unterschiede und Gemeinsamkeiten aufzeigen und eventuelle Verbesserungsmaßnahmen in den einzelnen Ländern im Vergleich erörtern.
Es erfolgt zunächst eine Betrachtung der einzelnen Länder die Rechtsform (Regelwerke, Normen, UVVen etc.) betreffend, gefolgt von geforderten Ausbildungsmaßnahmen der Koordinatoren und deren Arbeitsfeld, wie ein Überblick über die Erfolge/Misserfolge der Umgesetzten Richtlinie um die Notwendigkeit zu dokumentieren.
Der Blick auf die Umsetzung der Richtlinien in anderen Staaten soll dortige Erfahrungen dokumentieren, um damit eine mögliche Hilfestellung für die Verbesserung der eigenen Umsetzung geben zu können.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
1.Einleitung1
2.Die EU-Richlinie 93/57/EWG3
3.Deutschland4
3.1Rechtliche Grundlagen in Deutschland4
3.2Anforderungen an den SiGeKo8
3.2.1Planungskoordinator9
3.2.2Ausführungskoordinator10
3.3Der SiGe Plan14
3.4Institution zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes, Versicherungen, Absicherungen16
3.4.1Die Bau Berufsgenossenschaft (Bau BG)16
3.4.2Schadenversicherer am Beispiel der VHV (Vereinigte Haftpflichtversicherung)18
3.5Software zur Unterstützung der SiGeKos21
3.6Erfolge/Akzeptanz24
3.6.1Erfolge belegt an Hand der Unfallstatistik24
3.6.2Dokumentation von Fehlern an Hand von Fotos27
4.Luxemburg36
4.1Rechtliche Grundlagen in Luxemburg36
4.2Anforderungen an den SiGeKo38
4.2.1Planungskoordinator40
4.2.2Ausführungskoordinator41
4.3Der SiGe Plan42
4.4Institution zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes, Versicherungen, Absicherungen44
4.4.1Die Arbeitsinspektoriat- und Bergbauaufsicht (IMT)44
4.5Software zur Unterstützung der SiGeKos51
4.6Erfolge/Akzeptanz53
5.Die Schweiz54
5.1Rechtliche Grundlagen/Institutionen in der Schweiz54
5.2Anforderungen an die für die Sicherheit Verantwortlichen63
5.2.1P...
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