In diesem Band werden die Jugendvertretung im Rahmen der Betriebsverfassung (§§ 123-131f) sowie besondere Vorschriften über einzelne Betriebsarten (zB Tendenzbetriebe, Theater, ORF, öffentliche Verkehrsbetriebe, §§ 132-134b) behandelt. Darüber hinaus werden die Bestimmungen über Behörden und Verfahren unter Berücksichtigung der mit 1. Jänner 2014 durch BGBl I 71/2013 neu eingeführten Verwaltungsgerichtsbarkeit kommentiert (§§ 141-170).
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