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Unter Mischlohn versteht die Untersuchung einen Gesamtlohn, der sich aus einem Festlohnanteil und einem Provisionsanteil zusammensetzt. Über den Provisionsanteil ist der Gesamtlohn teilweise erfolgsabhängig. Es stellt sich die Frage, ob diese Erfolgsabhängigkeit unter dem Gesichtspunkt einer vom Leitbild des Arbeitsvertrages abweichenden Entgeltrisikoverteilung auf einen bestimmten Prozentsatz des Gesamtlohns begrenzt werden muss. Als Kontrollinstrument dient 307 BGB.

Produktbeschreibung
Unter Mischlohn versteht die Untersuchung einen Gesamtlohn, der sich aus einem Festlohnanteil und einem Provisionsanteil zusammensetzt. Über den Provisionsanteil ist der Gesamtlohn teilweise erfolgsabhängig. Es stellt sich die Frage, ob diese Erfolgsabhängigkeit unter dem Gesichtspunkt einer vom Leitbild des Arbeitsvertrages abweichenden Entgeltrisikoverteilung auf einen bestimmten Prozentsatz des Gesamtlohns begrenzt werden muss. Als Kontrollinstrument dient
307 BGB.
Autorenporträt
Der Autor: Jan-Malte Niemann, LL.M., geboren 1975; 1996-2002 Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Norwich (GB); 2002-2004 Wissenschaftlicher Mitarbeiter; 2004 Eintritt in den Referendardienst am OLG Hamm; Promotion 2005.