Die Internationalisierung der Wirtschaftsbeziehungen führt zu einer Zunahme grenzüberschreitender Tätigkeiten von Arbeitnehmern. Dabei ist das anwendbare Recht auf das Arbeitsverhältnis (Arbeitsvertragsstatut) zu bestimmen. Diese Arbeit greift das Gebot der einheitlichen Auslegung aus Art. 36 EGBGB auf und untersucht die Auslegung der Regelungen des Europäischen Schuldvertragsübereinkommen (EVÜ) vom 19.6.1980 zur Bestimmung des anwendbaren Rechts auf Individualarbeitsverhältnisse in ausgewählten Vertragsstaaten unter Berücksichtigung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben. Die Untersuchung zeigt, dass die Anwendung international zwingender Bestimmungen auf Individualarbeitsverhältnisse in den Vertragsstaaten nur ein geringes Maß an Einheitlichkeit aufweist. Insgesamt stellt das EVÜ aber ein Rechtsanwendungssystem zur Verfügung, mit dem sich für Individualarbeitsverhältnisse insbesondere durch das Zusammenspiel zwingender Bestimmungen befriedigende Ergebnisse erzielen lassen.