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Das Jugendgerichtsgesetz in der heute gültigen Fassung beinhaltet für jugendliche Straftäter zwei Möglichkeiten, gemeinnützige Arbeitsleistungen zu erbringen. Zum einen gibt es die Rechtsfolge der Erziehungsmaßregeln, zu denen gemäß 10 JGG die Weisung gehört, Arbeitsleistungen zu erfüllen. Zum anderen sieht das JGG als Zuchtmittel gemäß 15 JGG auch hier die Auflage der Arbeitsleistungen vor. Da die Arbeitsauflage erst 1990 mit dem 1.JGGÄndG eingeführt wurde, ist die Frage berechtigt, inwieweit zwischen Arbeitsweisungen und Arbeitsauflagen ein Unterschied besteht und in der Praxis durchgeführt…mehr

Produktbeschreibung
Das Jugendgerichtsgesetz in der heute gültigen Fassung beinhaltet für jugendliche Straftäter zwei Möglichkeiten, gemeinnützige Arbeitsleistungen zu erbringen. Zum einen gibt es die Rechtsfolge der Erziehungsmaßregeln, zu denen gemäß 10 JGG die Weisung gehört, Arbeitsleistungen zu erfüllen. Zum anderen sieht das JGG als Zuchtmittel gemäß 15 JGG auch hier die Auflage der Arbeitsleistungen vor. Da die Arbeitsauflage erst 1990 mit dem 1.JGGÄndG eingeführt wurde, ist die Frage berechtigt, inwieweit zwischen Arbeitsweisungen und Arbeitsauflagen ein Unterschied besteht und in der Praxis durchgeführt wird. Die Studie enthält neben einem Überblick über die theoretischen Abgrenzungsansätze eine Darstellung der Umsetzung der Unterscheidung in der Praxis am Beispiel des Rhein-Neckar-Kreises. Aufgezeigt wird dies anhand der Auswertungen einer Aktenanalyse und Befragungen der zuständigen Richter, Staatsanwälte, Jugendgerichtshelfer und gemeinnützigen Organisationen. Das Buch richtet sich insbes ondere an Juristen, Kriminologen, Jugendstrafrechtler, Jugendrichter, Staatsanwälte und Jugendgerichtshelfer.
Autorenporträt
Die Autorin, Dr. Heike Kremerskothen, geb. 1972, absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und promovierte im Jahr 2001. Sie ist als Richterin in der Hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit tätig.