Das Arbeitszeitgesetz enthält im wesentlichen folgende Regelungen:
- Der Arbeitszeitschutz gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer und alle Beschäftigungsbereiche,
- es werden am Gesundheitsschutz orientierte Grundnormen festgelegt,
- Grundsatz ist der Acht-Stunden-Tag mit Verlängerungsmöglichkeit bis zu zehn Stunden,
- Ruhepausen von bestimmter Dauer,
- Schutzvorschriften für Nacht- und Schichtarbeiter,
- mindestens ein Sonntag im Monat muß beschäftigungsfrei bleiben; an Sonn- und Feiertagen Beschäftigten steht ein Ersatzruhetag in der Woche zu.
Außerdem sind die Vorschriften über
- die neuesten Bestimmungen im Ladenschluß,
- die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen,
- Bestimmungen über das Fahrpersonal im Straßenverkehr
- und der Bußgeldkatalog für Verstöße gegen ArbZG und Fahrpersonalvorschriften in den aktuellen Fassungen abgedruckt.
- Der Arbeitszeitschutz gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer und alle Beschäftigungsbereiche,
- es werden am Gesundheitsschutz orientierte Grundnormen festgelegt,
- Grundsatz ist der Acht-Stunden-Tag mit Verlängerungsmöglichkeit bis zu zehn Stunden,
- Ruhepausen von bestimmter Dauer,
- Schutzvorschriften für Nacht- und Schichtarbeiter,
- mindestens ein Sonntag im Monat muß beschäftigungsfrei bleiben; an Sonn- und Feiertagen Beschäftigten steht ein Ersatzruhetag in der Woche zu.
Außerdem sind die Vorschriften über
- die neuesten Bestimmungen im Ladenschluß,
- die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen,
- Bestimmungen über das Fahrpersonal im Straßenverkehr
- und der Bußgeldkatalog für Verstöße gegen ArbZG und Fahrpersonalvorschriften in den aktuellen Fassungen abgedruckt.