Mit dem Flexi II-Gesetz wurden Arbeitszeitkonten im Jahr 2008 grundlegend reformiert. Seither ist die Umwandlung von Wertguthaben in eine bAV für nach dem 13.11.2008 geschlossene Wertguthabenvereinbarungen sozialversicherungspflichtig. Die Autorin kommt in der Arbeit zu dem Ergebnis, dass die Neuregelung verfassungswidrig ist. Sie bietet darüber hinaus eine Lösung, die die gesetzgeberischen Ziele der Neuregelung gleichermaßen gewährleistet und dennoch eine sinnvolle Nutzung von Wertguthaben für die bAV ermöglicht. In einem weiteren Schwerpunkt wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen die Einführung von Arbeitszeitkonten im Unternehmen ökonomisch sinnvoll ist. Im Anschluss daran stellt sich die Frage, ob ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Wertguthaben besteht.