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Flexible Arbeitszeitgestaltungen stellen für Arbeitgeber eine betriebliche Notwendigkeit dar. Damit ist jedoch für den Arbeitnehmer die Gefahr verbunden, durch lange Arbeitzeiten gesundheitliche Schäden zu erleiden. Dieses Spannungsfeld ist sowohl ein nationales, als auch ein Problem der Europäischen Union. Mit dieser Grundsatzproblematik setzt sich das vorliegende Werk auseinander. Zu Beginn wird auf die Regelungen der Richtlinie 2003/88/EG zur Höchstarbeitszeit und den wichtigsten Ausnahmen eingegangen. Anschließend werden die entsprechenden Normen des deutschen Arbeitszeitgesetzes…mehr

Produktbeschreibung
Flexible Arbeitszeitgestaltungen stellen für Arbeitgeber eine betriebliche Notwendigkeit dar. Damit ist jedoch für den Arbeitnehmer die Gefahr verbunden, durch lange Arbeitzeiten gesundheitliche Schäden zu erleiden. Dieses Spannungsfeld ist sowohl ein nationales, als auch ein Problem der Europäischen Union. Mit dieser Grundsatzproblematik setzt sich das vorliegende Werk auseinander. Zu Beginn wird auf die Regelungen der Richtlinie 2003/88/EG zur Höchstarbeitszeit und den wichtigsten Ausnahmen eingegangen. Anschließend werden die entsprechenden Normen des deutschen Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich ihrer Richtlinienkonformität untersucht. Dabei wird auf die Besonderheit des opt-out eingegangen, die sich aus der Rechtsprechung des EuGH zu den Bereitschaftszeiten ergibt. Zudem wird analysiert, ob dem unternehmerischen Bedürfnis nach flexibler Arbeitszeitgestaltung auf der einen und dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer auf der anderen Seite Rechnung getragen wird. Aufgrund der neuen Initiative der Kommission eine Änderungsrichtlinie zu erlassen, ist dieses Buch nicht nur für die Rechtswissenschaft, sondern auch für die gesetzgebenden Institutionen und Sozialpartner von Interesse.
Autorenporträt
Der Autor erwarb nach seinem Studium der Rechtswissenschaften denGrad eines Master of Laws (LL.M) an der Universtität Greifswaldund ist dort als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl fürBürgeliches Recht und Arbeitsrecht tätig.