Inhaltlich unveränderte Neuauflage. Im Rahmen der Personalauswahl ist das Arbeitszeugnis, insbesondere bei der Vor aus wahl von Bewerbern, von großer Bedeutung. Bei einem Wechsel der Arbeitsstelle muss sich jeder Arbeitnehmer über die Art und Dauer seiner bisherigen Tätigkeit (einfaches Zeugnis) sowie der erbrachten Leistungen und Führung (qualifiziertes Zeugnis) aus wei sen können. Das Arbeitszeugnis stellt somit für ihn die wichtigste Be wer bungs un ter lage dar, für den Arbeitgeber aber eine notwendige Informationsquelle bezüglich der Fähig keiten und Persönlichkeit des Mitarbeiters. Vor dem Eintritt in das Unternehmen müs sen jedoch noch mehrere Hürden überwunden werden, so zum Beispiel das persönliche Vorstellungsgespräch. Die Einstellungsentscheidung wird aber in der ersten Phase der Bewerberauswahl durch die Bewertung nach der Schriftform vorgenommen. Eine unklare Formulierung, verschlüsselte negative Aussagen oder eine Auslassung (wo der Leser eine Aussage erwartet) können den Bewerber aus dem Rennen werfen. Die For mulierung und Bewertung von Zeugnissen bereitet dem Zeugnisaussteller vielfach Schwierigkeiten. Das Arbeitszeugnis muss nach der Rechtssprechung wahr sein. Der Arbeitgeber muss sich um größtmögliche Objektivität bemühen und das Zeugnis muss sachlich richtig sein. Jedoch muss die Beurteilung der Leistung von verständigem Ent gegenkommen getragen sein.
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