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Ausgangspunkt dieser Arbeit sind fondsgebundene Lebensversicherungsprodukte mit Mindestleistung (speziell 3-Topf-Hybride). Dabei steht hauptsächlich die Strategie zur Gewährleistung dieser Mindestleistung im Vordergrund. Verglichen werden soll die aus der Lebensversicherungsbranche bekannte CPPI-Strategie mit der Abbildung von Mindestleistungen über den Kauf von Put-Optionen. Hierfür werden in der Arbeit zunächst die stochastischen Volatilitätsmodelle zur Bewertung von Put-Optionen eingeführt. Motivation des Vergleichs ist es, der Frage nachzugehen, ob Lebensversicherungen - rein theoretisch -…mehr

Produktbeschreibung
Ausgangspunkt dieser Arbeit sind fondsgebundene Lebensversicherungsprodukte mit Mindestleistung (speziell 3-Topf-Hybride). Dabei steht hauptsächlich die Strategie zur Gewährleistung dieser Mindestleistung im Vordergrund. Verglichen werden soll die aus der Lebensversicherungsbranche bekannte CPPI-Strategie mit der Abbildung von Mindestleistungen über den Kauf von Put-Optionen. Hierfür werden in der Arbeit zunächst die stochastischen Volatilitätsmodelle zur Bewertung von Put-Optionen eingeführt. Motivation des Vergleichs ist es, der Frage nachzugehen, ob Lebensversicherungen - rein theoretisch - in der Lage wären, Garantieleistungen auch durch den Kauf von Optionen effizient zu erwirtschaften. Der Kernpunkt liegt hier vor allem auf der Eigenschaft der "Effizienz", d.h. auf der Frage, ob diese Darstellung im Vergleich zur CPPI-Strategie ein rentableres Ergebnis liefert.Hintergrund dieser Fragestellung ist die Vermutung, dass die Strategien von Lebensversicherern zum Teil ineffizientsind, da sie einen zu hohen Anteil des vorhandenen Vermögens konventionell, d.h. in Anlagen mit eher geringer Renditechance, anlegen müssen.
Autorenporträt
Christoph Kling, M.ScBachelorstudium in Statistik an der Ludwig-Maximilians-Universität, München; Masterstudium in Wirtschaftsmathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität, München;Beruf: Gutachter im Bereich der Betrieblichen Alterversorge (Schwerpunkt: Pensionszusage) bei der Lebensversicherung von 1871 a.G.