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Mit dieser Auflage konzentriert sich die Darstellung des Architektenrechts auf die Kommentierung der praxisrelevanten Fragen zu Honorar und Haftung des Architekten. Die neuere Rechtsprechung mit ihren Auswirkungen auf Fälligkeit und Abrechnung der Honorarforderungen, aber auch in Bezug auf die neue Teilerfolgsrechtsprechung nebst den norarrechtlichen Auswirkungen der Rechtsprechung zum Vertragsgegenstand werden praxisgerecht dargestellt, z.B. hinsichtlich der Voraussetzungen für Mehrfachplanungshonoraransprüche.
Ferner werden die praxisrelevanten Anspruchsgrundlagen zur Haftung des
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Produktbeschreibung
Mit dieser Auflage konzentriert sich die Darstellung des Architektenrechts auf die Kommentierung der praxisrelevanten Fragen zu Honorar und Haftung des Architekten. Die neuere Rechtsprechung mit ihren Auswirkungen auf Fälligkeit und Abrechnung der Honorarforderungen, aber auch in Bezug auf die neue Teilerfolgsrechtsprechung nebst den norarrechtlichen Auswirkungen der Rechtsprechung zum Vertragsgegenstand werden praxisgerecht dargestellt, z.B. hinsichtlich der Voraussetzungen für Mehrfachplanungshonoraransprüche.

Ferner werden die praxisrelevanten Anspruchsgrundlagen zur Haftung des Architekten systematisch aufbereitet und anhand von Beispielen erläutert. Insoweit dient die umfassende Darstellung des Haftungsrechts und der Leistungspflichten des Architekten als aktualisierte Arbeitsgrundlage für alle mit Architektenrecht befasste Personen, insbesondere für die Damen und Herren Architekten, Ingenieure, Richter, Rechtsanwälte, Sachverständige, Mitarbeiter der Bauverwaltung und der Bauwirtschaft.
Autorenporträt
Rechtsanwalt Professor Peter Löffelmann, Stuttgart ist seit Jahren auf Architektenrecht spezialisiert. Rechtsanwalt Guntram Fleischmann - ist ein anerkannter Fachmann für Architektenrecht, der komplizierte Themen richtig strukturieren und klar und verständlich ausdrücken kann.

Neu im Autorenteam sind:

Rechtsanwältin Dr. Imelda Thaler-Nölle, Stuttgart,

Rechtsanwalt Jörg Heddaeus, Frankfurt und

Richter am Landgericht Martin Ihle, Neckarsulm.