Die Archive sind die Gesamtheit der Dokumente, die im Rahmen der Tätigkeit einer natürlichen oder juristischen Person erstellt und erhalten wurden, unabhängig von der Trägerschaft, in der sie sich befinden. Das Gesetz Nr. 8159 vom 08. Januar 1991 regelt die nationale Politik der öffentlichen und privaten Archive und andere Bestimmungen. Die Archivgesetzgebung ist die Gesamtheit der Rechtsnormen in Bezug auf die Archive und die in diesem Bereich tätigen Personen. Die Anreize für die Verwaltung öffentlicher Archivalien zielen auf Folgendes ab: die Organisation von laufenden, Zwischen- und Dauerarchiven; die Bewertung und Auswahl von Dokumenten je nach ihrem Wert; die Bewahrung von Dokumenten, die das öffentliche Archivgut ausmachen; die Gewährleistung des Zugangs zu den in den Dokumenten enthaltenen Informationen; die angemessene Ausbildung von Personal, das archivarische Tätigkeiten ausübt.