Der NS-Staat war in der Ausführung seiner Rassenpolitik auf kirchliche Unterlagen angewiesen. Waren doch die Kirchengemeinden im Besitz der für die geforderten Abstammungsnachweise unverzichtbaren Kirchenbücher. Letztere stellten vor Einrichtung der Standesämter die einzigen Personenstandsregister dar. Für die Kirchen ergab sich daraus der Konflikt, mit den staatlichen Stellen zusammenzuarbeiten oder die Enteignung ihrer Kirchenbücher zu riskieren. Sind die Anfänge eines eigenen Archivwesens in der evangelischen Kirche also in engem Zusammenhang mit den Nürnberger Gesetzen und dem Schutz der Archivalien vor dem Zugriff des Staates zu sehen? Der Autor geht dieser Fragestellung insbesondere unter Auswertung kirchlicher Archivquellen nach. Er beleuchtet die Rolle der evangelischen Kirche sowie ihrer Amtsträger im genannten Spannungsfeld und konkurrierender Kompetenzen im Dritten Reich. Eingeflossen sind für das Verständnis notwendige Ausführungen über kirchliche Verwaltungsstrukturen sowie Kirchen- und Rassenpolitik des NS-Staates. Das Buch richtet sich an alle historisch, besonders archiv-, kirchen- und verwaltungsgeschichtlich Interessierte, ebenso an Familienforscher und Archive.