Wie die erstmals zu diesem Thema erfolgten Forschungen zeigen, ist die im Volksmund bis heute weit verbreitete Meinung, die Juden hätten nach 1945 keine Steuern zu bezahlen gehabt oder erhebliche Privilegien genossen, falsch. Dass die Rückstellung nach dem 3. Rückstellungsgesetz für den Rückstellungsberechtigten vollkommen steuerfrei gestaltet wurde, war wohl eine Selbstverständlichkeit. Darüber hinaus gab es - und gibt es bis heute nach dem Opferfürsorgegesetz einen bescheidenen Absetzposten. Im Übrigen setzte die Zweite Republik im Bereich des Steuerrechts wenig eigene Akzente, was Verwaltung und Rechtsprechung vor zahlreiche Detailprobleme stellte. Nicht einmal die Erbschaftsbesteuerung für Rechtsnachfolger nach Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wurde gemildert. Freilich hat gerade im Steuerrecht die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes den gleichheitsrechtlichen Maßstab ganz wesentlich weiterentwickelt, sodass manche heute fragwürdig erscheinenden Konstruktionen, vor allem aber auch das Fehlen von Vorschriften, die auf die spezifische Situation der Opfer Bedacht genommen hätten, vor einigen Jahrzehnten noch nicht in Zweifel gezogen wurden.
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