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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Massaker oder die Vernichtung größerer Menschengruppen als Genozid zu bezeichnen, hat nach der Entwicklung des Genozidbegriffs teilweise fast trendartige Ausmaße angenommen und besitzt doch oft nicht die ausreichende Berechtigung. In der vorliegenden Arbeit soll deshalb analysiert werden, ob das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich 1915 als Genozid eingestuft werden kann oder nicht. Zu diesem…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Massaker oder die Vernichtung größerer Menschengruppen als Genozid zu bezeichnen, hat nach der Entwicklung des Genozidbegriffs teilweise fast trendartige Ausmaße angenommen und besitzt doch oft nicht die ausreichende Berechtigung. In der vorliegenden Arbeit soll deshalb analysiert werden, ob das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich 1915 als Genozid eingestuft werden kann oder nicht. Zu diesem Zweck wird es anfangs um den Genozidbegriff selbst, seine Entwicklung innerhalb der Singularitätsdebatte und verschiedene diesbezügliche Theorien, sowie die UNGC und deren Problematik gehen. Nach einer Darstellung der Begriffsdebatte um den Genozidbegriff wird anhand der Thesen von Rudolph J. Rummel, Boris Barth und Helen Fein ein Analyseraster festgesetzt, welches im zweiten Teil der Arbeit aufbesagte Vorfälle im Osmanischen Reich angewandt wird. Nach dieser Diskussion, ob tatsächlich von einem Genozid an den Armeniern gesprochen werden kann, soll abschließend die Bedeutung des Genozidbegriffs in Gegenwart und Zukunft aufgezeigt werden. Bereits 1933 warf der polnische Jurist Raphael Lemkin auf der fünften internationalen Konferenz zur Vereinheitlichung des Kriminalrechts unter der Schirmherrschaft des Völkerbundes die Frage auf, "ob die Souveränität eines Staates nicht an ihre Grenzen stoße, wenn eine Regierung beginne, in großem Stil ihre eigenen Bürger zu ermorden." Zu jenem Zeitpunkt noch ein rein theoretisches Problem ohne juristische Konsequenzen, prägte Lemkin noch während des Zweiten Weltkrieges den Begriff ludobójstwo, zusammengesetzt aus lud und zabójstwo, den polnischen Wörtern für "Volk" und "Mord". 1944 übersetzt er ihn als genocide ins Englische, vom griechischen genos für "Volk" und dem lateinischen caedere für "töten", und als Völkermord ins Deutsche. Seine und damit die erste Definition des Genozid-Begriffs lautete "the coordinated and planned destruction of a national, religious, racial or ethnic group by different actions through the destruction of the essential foundations of the life of the group with the aim of annihilating it physically and culturally." Obwohl also die Debatte darüber, die Vernichtung derartiger Gruppen als Verbrechen unter internationale Strafe zu stellen, nachweislich vor dem Zweiten Weltkrieg angeregt wurde, bildete sich die Genozidforschung erst als die sogenannten "post-holocaust-studies" aus der Holocaustforschung heraus.
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