Frank Wilde untersucht die Frage, inwieweit Armut bei strafrechtlichen Sanktionen zu einer Benachteiligung führt. Am Beispiel der Geldstrafe kommt er zum Ergebnis, dass eine strafverschärfende Wirkung von Armut festzustellen ist. Die Geldstrafe kann häufig bei einkommensarmen Personen nicht vollstreckt werden. Sie führt dann zur Inhaftierung und Armut wirkt so strafverschärfend. Als Lösung für dieses Problem ist - unter Beteiligung der Sozialen Arbeit - die Möglichkeit eingeführt worden, die Strafe durch gemeinnützige Arbeit abzuarbeiten. Der Autor stellt die These auf, dass es damit nicht gelungen ist, die strafverschärfende Wirkung von Armut zu beheben, sondern stattdessen mit der Einführung einer Arbeitsstrafe für Arme eine neue Form der Diskriminierung geschaffen wurde.