Mit Art. 15 GG enthält das Grundgesetz eine Vorschrift, die zur »Vergesellschaftung« ermächtigt. Durch die Positionierung im Grundrechteabschnitt steht die Norm zwar an prominenter Stelle, hat in der Geschichte der Bundesrepublik aber bislang keinen praktischen Anwendungsfall gefunden. Dies könnte sich in näherer Zukunft ändern: In Berlin stimmte im Jahr 2021 eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen. Vor diesem Hintergrund wird die heutige Bedeutung des Sozialisierungsartikels in der Wirtschaftsverfassung des Grundgesetzes untersucht. In…mehr
Mit Art. 15 GG enthält das Grundgesetz eine Vorschrift, die zur »Vergesellschaftung« ermächtigt. Durch die Positionierung im Grundrechteabschnitt steht die Norm zwar an prominenter Stelle, hat in der Geschichte der Bundesrepublik aber bislang keinen praktischen Anwendungsfall gefunden. Dies könnte sich in näherer Zukunft ändern: In Berlin stimmte im Jahr 2021 eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen. Vor diesem Hintergrund wird die heutige Bedeutung des Sozialisierungsartikels in der Wirtschaftsverfassung des Grundgesetzes untersucht. In den Blick genommen wird, welche Formen des Wirtschaftens durch das Grundgesetz gestattet sind - und wie sich Art. 15 GG nicht nur in die normative, sondern auch in die tatsächliche Wirtschaftsordnung einfügt. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen und die Grenzen der Sozialisierungsermächtigung erörtert. Auf dieser Grundlage wird gezeigt, unter welchen Bedingungen »Deutsche Wohnen & Co.« vergesellschaftet werden können.
André Landwehr, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln; 2019 Erste juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln; seit 2022 juristischer Vorbereitungsdienst in Köln, Chicago, Düsseldorf und London.
Inhaltsangabe
1. Einführung
2. Die Funktion des Sozialisierungsartikels in der Wirtschaftsverfassung des Grundgesetzes Die Fortgeltung des Art. 15 GG - Art. 15 GG als Ermächtigungsnorm - Art. 15 GG als Grundrecht? - Der wirtschaftsverfassungsrechtliche Kontext
3. Voraussetzungen und Grenzen der Vergesellschaftung Die Gegenstände der Sozialisierung - »Sozialisierungsreife« als ungeschriebene Voraussetzung? - Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Die Entschädigungspflicht, Art. 15 Satz 2 GG - Sozialisierung durch Gesetz - Vereinbarkeit von Vergesellschaftungen mit europäischem Unionsrecht
4. Die Zielformen der Vergesellschaftung Verfassungsrechtliche Anforderungen - Definitionsansätze - Praktische Ausgestaltungsmöglichkeiten - Verbleibende praktische Hürden
5. Zur Vereinbarkeit des Berliner Vergesellschaftungsvorhabens mit Art. 15 GG Der Inhalt des Vergesellschaftungsgesetzesentwurfs - Formelle Verfassungsmäßigkeit - Materielle Vereinbarkeit mit Art. 15 GG
2. Die Funktion des Sozialisierungsartikels in der Wirtschaftsverfassung des Grundgesetzes Die Fortgeltung des Art. 15 GG - Art. 15 GG als Ermächtigungsnorm - Art. 15 GG als Grundrecht? - Der wirtschaftsverfassungsrechtliche Kontext
3. Voraussetzungen und Grenzen der Vergesellschaftung Die Gegenstände der Sozialisierung - »Sozialisierungsreife« als ungeschriebene Voraussetzung? - Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Die Entschädigungspflicht, Art. 15 Satz 2 GG - Sozialisierung durch Gesetz - Vereinbarkeit von Vergesellschaftungen mit europäischem Unionsrecht
4. Die Zielformen der Vergesellschaftung Verfassungsrechtliche Anforderungen - Definitionsansätze - Praktische Ausgestaltungsmöglichkeiten - Verbleibende praktische Hürden
5. Zur Vereinbarkeit des Berliner Vergesellschaftungsvorhabens mit Art. 15 GG Der Inhalt des Vergesellschaftungsgesetzesentwurfs - Formelle Verfassungsmäßigkeit - Materielle Vereinbarkeit mit Art. 15 GG
6. Zusammenfassung und Ausblick
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