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Die Rechtswahlfreiheit stellt eines der Grundprinzipien des europäischen Kollisionsrechts dar. Für sog. Inlandssachverhalte findet diese in Art. 3 Abs. 3 Rom I-VO ihre Grenze. In diesen Fällen bleiben die Parteien an zwingendes inländisches Recht gebunden. Anlässlich jüngerer Rechtsprechung des Englischen Court of Appeals gilt es, sich näher mit dieser Regelung auseinanderzusetzen, die im Spannungsfeld zwischen dem staatlichem Regulierungsanspruch und der Gestaltungsfreiheit der Parteien steht. Hierbei werden Maßstäbe für die Feststellung eines Inlandssachverhalts entwickelt, die sodann auf in…mehr

Produktbeschreibung
Die Rechtswahlfreiheit stellt eines der Grundprinzipien des europäischen Kollisionsrechts dar. Für sog. Inlandssachverhalte findet diese in Art. 3 Abs. 3 Rom I-VO ihre Grenze. In diesen Fällen bleiben die Parteien an zwingendes inländisches Recht gebunden. Anlässlich jüngerer Rechtsprechung des Englischen Court of Appeals gilt es, sich näher mit dieser Regelung auseinanderzusetzen, die im Spannungsfeld zwischen dem staatlichem Regulierungsanspruch und der Gestaltungsfreiheit der Parteien steht. Hierbei werden Maßstäbe für die Feststellung eines Inlandssachverhalts entwickelt, die sodann auf in Praxis und Literatur diskutierte Fallbeispiele angewendet werden.
Autorenporträt
Julia Lotze studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg sowie der University of New South Wales in Sydney. Im Anschluss an Ihre Promotion bei Prof. Dr. Karsten Thorn an der Bucerius Law School absolvierte sie ihr Referendariat am Oberlandesgericht Celle, mit Stationen bei der Verwaltung des deutschen Bundestags in Berlin sowie einer internationalen Wirtschaftskanzlei in New York.