Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ, der den Gerichtsstand am Erfüllungsort regelt, gehört zu den Vorschriften des EuGVÜ, die Rechtsprechung und Schrifttum am häufigsten beschäftigt haben. Vor der Überführung der Vorschrift in die EuGVO wurde der Erfüllungsort nach der lex causae bestimmt. Diese Rechtsprechung erfuhr große Kritik im Schrifttum. Die Arbeit untersucht, wie die Reform der Vorschrift sich auf die bestehenden Streitfragen auswirkt und zeigt neue Probleme, aber auch Perspektiven von Art. 5 Nr. 1 EuGVO auf.
Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ, der den Gerichtsstand am Erfüllungsort regelt, gehört zu den Vorschriften des EuGVÜ, die Rechtsprechung und Schrifttum am häufigsten beschäftigt haben. Vor der Überführung der Vorschrift in die EuGVO wurde der Erfüllungsort nach der lex causae bestimmt. Diese Rechtsprechung erfuhr große Kritik im Schrifttum. Die Arbeit untersucht, wie die Reform der Vorschrift sich auf die bestehenden Streitfragen auswirkt und zeigt neue Probleme, aber auch Perspektiven von Art. 5 Nr. 1 EuGVO auf.
Die Autorin: Ruja Ignatova wurde in Bulgarien geboren. Es folgten ein Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz und parallel dazu ein Studium der Wirtschaftswissenschaften in Hagen. Die Autorin war von 2002 bis 2003 in Konstanz als Wissenschaftliche Mitarbeiterin beschäftigt. Danach nahm sie ein Studium an der University of Oxford auf und schloss im Jahr 2004 mit dem Titel «Magister Juris in European and Comparative Law» ab. Seit Herbst 2004 arbeitet die Autorin als Unternehmensberaterin.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Europarechtlicher Rahmen - Ratio legis von Art. 5 Nr. 1 - Untersuchung der Reformbedürftigkeit von Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ - Reformvorschläge zu Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ - Definition der Begriffe «Verkauf beweglicher Sachen» und «Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen» in Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVO - Auslegung des Liefer- und Erbringungsorts in Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVO - Die Auslegung von Art. 5 Nr. 1 lit. a EuGVO - Liefer- und Erbringungsort in einem Drittstaat - Erfüllungsortsvereinbarung - Bewertung der Reform von Art. 5 Nr. 1 EuGVO.
Aus dem Inhalt: Europarechtlicher Rahmen - Ratio legis von Art. 5 Nr. 1 - Untersuchung der Reformbedürftigkeit von Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ - Reformvorschläge zu Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ - Definition der Begriffe «Verkauf beweglicher Sachen» und «Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen» in Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVO - Auslegung des Liefer- und Erbringungsorts in Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVO - Die Auslegung von Art. 5 Nr. 1 lit. a EuGVO - Liefer- und Erbringungsort in einem Drittstaat - Erfüllungsortsvereinbarung - Bewertung der Reform von Art. 5 Nr. 1 EuGVO.
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