Sind »kreative« Erzeugnisse von Systemen »künstlicher Intelligenz« urheberrechtlich geschützt? Wie sind die Systeme selbst einzuordnen? Welche Regelungen gelten für deren Training und Nutzung? Die Untersuchung beantwortet diese und umgebende Fragen anhand von künstlichen neuronalen Netzwerken. Letztere stellen das Urheberrecht und die Leistungsschutzrechte durch die Art ihrer Erstellung und Entscheidungsfindung vor ungeahnte Herausforderungen. Spiegelbildlich entspringen auch ihre Erzeugnisse einem emergenten Prozess. Die Untersuchung betrachtet den Gesamtkomplex de lege lata und widmet sich der Schutzwürdigkeit der Erzeugnisse de lege ferenda. Hier wird insbesondere deren Verhältnis zu menschlicher Kreativität beleuchtet, um ein potentielles Regulierungsmodell zu erarbeiten. Da neuronale Netzwerke bei ihrer Erstellung wie ihrer Nutzung auf Daten angewiesen sind, wird zuletzt der rechtliche Charakter dieser Prozesse samt potentiell anwendbarer Schrankenregelungen in den Blick genommen.
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