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Artificial Intelligence ist spätestens, seitdem der Chatbot »ChatGPT« einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden ist, in aller Munde. Darüber hinaus zeigen weitere Anwendungsfälle wie das autonome Fahren, dass die A.I.-Technologie zwar einerseits ein enormes Potential birgt, andererseits aber auch nicht unerhebliche Gefahren. Die Arbeit untersucht das Phänomen Artificial Intelligence, konkret die Technologie des sogenannten Deep Learning, vor diesem Hintergrund aus strafrechtlicher Perspektive. Nicht zuletzt mit Blick darauf, dass verschiedentlich das Entstehen von »Verantwortungslücken«…mehr

Produktbeschreibung
Artificial Intelligence ist spätestens, seitdem der Chatbot »ChatGPT« einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden ist, in aller Munde. Darüber hinaus zeigen weitere Anwendungsfälle wie das autonome Fahren, dass die A.I.-Technologie zwar einerseits ein enormes Potential birgt, andererseits aber auch nicht unerhebliche Gefahren.
Die Arbeit untersucht das Phänomen Artificial Intelligence, konkret die Technologie des sogenannten Deep Learning, vor diesem Hintergrund aus strafrechtlicher Perspektive. Nicht zuletzt mit Blick darauf, dass verschiedentlich das Entstehen von »Verantwortungslücken« befürchtet wird, wird auf den Prüfstand gestellt, wie leistungsfähig das geltende deutsche Strafrecht ist, Fälle sachgerecht zu erfassen, in denen es zu Rechtsgutsverletzungen durch A.I.-Systeme kommt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Hersteller solcher Systeme.
Autorenporträt
Milan Schäfer absolvierte von 2013 bis 2018 ein rechtswissenschaftliches Studium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit Schwerpunkt im Bereich Strafrechtspflege und Strafverteidigung. Seit dem Jahr 2020 ist er bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig und setzt sich in dieser Funktion schwerpunktmäßig mit aktienrechtlichen Fragestellungen sowie damit zusammenhängenden kapitalmarktrechtlichen Fragen auseinander. Seit November 2022 ist er zudem Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Im Oktober 2023 schloss er seine Promotion am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ab.