Zusätzlich zu den Hemmnissen und Schwierigkeiten, mit denen der Versicherungssektor in der CIMA-Zone konfrontiert ist. Artikel 13 ist eines der Argumente, die den Gesetzgeber zum Eingreifen veranlasst haben. Die Verordnung Nr. 0001/CIMA/PCMA/PCE/2011 vom 11. April 2011 zur Änderung und Ergänzung der Bestimmungen des Versicherungsgesetzes über den Abschluss und die Verwaltung von Verträgen enthält einen klaren Hinweis auf diesen Artikel. Die Zahlung der Prämie ist ein unbestreitbares Element bei der Abwicklung von Schadensfällen. Sie besagt: "Der Vertrag tritt erst in Kraft, wenn der Versicherte die Prämie vollständig bezahlt hat. Diese Bestimmung ist eine Antwort auf die zahlreichen technischen Unzulänglichkeiten des Marktes, wie z. B. Prämienrückstände, und bekräftigt somit den Grundsatz: "KEINE PRÄMIE, KEINE GARANTIE".
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