Arzneimittelsicherheit läßt sich nicht vollständig erreichen; wirksame Arzneimittel haben neben ihren erwünschten (Haupt)-Wirkungen auch unerwünschte (Neben)-Wirkungen. Daher ist die Überwachung des Arzneimittelmarktes sowohl vor der Zulassung eines Arzneimittels in den Phasen der klinischen Prüfungen als auch nach der Zulassung in der routinemäßigen ärztlichen Verordnung von hoher Bedeutung, um möglichst rasch Arzneimittelrisiken entdecken zu können.
Die vor allem unter Gesichtspunkten des Verbraucherschutzes wichtige Überwachungsfunktion liegt im Zuständigkeitsbereich von Länderbehörden. Deren Kompetenzen, Aufgaben, Eingriffsbefugnisse und Maßnahmen werden in dem für das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erstellten Projektbericht diskutiert. Daneben wird auch auf Probleme des Versicherungsrechts für Patienten und auf das Recht zur Veröffentlichung von Risikoinformationen eingegangen.
Aufgrund der Analyse der zum Teil defizitären Überwachungspraxis werden vor allem für den Bereich der klinischen Prüfungen und der Arzneimittelanwendung nach der Zulassung Reformvorschläge entwickelt.
Die vor allem unter Gesichtspunkten des Verbraucherschutzes wichtige Überwachungsfunktion liegt im Zuständigkeitsbereich von Länderbehörden. Deren Kompetenzen, Aufgaben, Eingriffsbefugnisse und Maßnahmen werden in dem für das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erstellten Projektbericht diskutiert. Daneben wird auch auf Probleme des Versicherungsrechts für Patienten und auf das Recht zur Veröffentlichung von Risikoinformationen eingegangen.
Aufgrund der Analyse der zum Teil defizitären Überwachungspraxis werden vor allem für den Bereich der klinischen Prüfungen und der Arzneimittelanwendung nach der Zulassung Reformvorschläge entwickelt.