
Arztrechtliche Probleme des neuen Betreuungsrechtes
Eine Betrachtung der §§ 1901, 1904 und 1905 BGB unter besonderer Berücksichtigung der Einwilligung in ärztliche Maßnahmen
PAYBACK Punkte
0 °P sammeln!
Das Betreuungsgesetz hat neue arztrechtliche Probleme geschaffen. Im Mittelpunkt der vorliegenden Darstellung steht das Spannungsverhältnis zwischen Wunsch und Wohl des Betreuten. Der Autor stellt das Aufgabenfeld des Betreuers für medizinische Angelegenheiten und sein Verhältnis zu Arzt und Patient dar. Die Tatbestandsmerkmale der neuen Gesetzesvorschriften werden erklärt. Dabei wird ein Schwerpunkt auf die Erläuterung der Genehmigung von Einwilligungserklärungen durch das Vormundschaftsgericht gesetzt. Ebenso eingehend werden die engen Richtlinien zur Sterilisation von Betreuungsbedür...
Das Betreuungsgesetz hat neue arztrechtliche Probleme geschaffen. Im Mittelpunkt der vorliegenden Darstellung steht das Spannungsverhältnis zwischen Wunsch und Wohl des Betreuten. Der Autor stellt das Aufgabenfeld des Betreuers für medizinische Angelegenheiten und sein Verhältnis zu Arzt und Patient dar. Die Tatbestandsmerkmale der neuen Gesetzesvorschriften werden erklärt. Dabei wird ein Schwerpunkt auf die Erläuterung der Genehmigung von Einwilligungserklärungen durch das Vormundschaftsgericht gesetzt. Ebenso eingehend werden die engen Richtlinien zur Sterilisation von Betreuungsbedürftigen untersucht.
Das Betreuungsgesetz hat neue arztrechtliche Probleme geschaffen. Im Mittelpunkt steht das Spannungsverhältnis zwischen Wunsch und Wohl des Betreuten. Der Autor stellt das Aufgabenfeld des Betreuers für medizinische Angelegenheiten und sein Verhältnis zu Arzt und Patient dar. Einen Schwerpunkt bildet die Erläuterung der Genehmigung von Einwilligungserklärungen durch das Vormundschaftsgericht.
Das Betreuungsgesetz hat neue arztrechtliche Probleme geschaffen. Im Mittelpunkt steht das Spannungsverhältnis zwischen Wunsch und Wohl des Betreuten. Der Autor stellt das Aufgabenfeld des Betreuers für medizinische Angelegenheiten und sein Verhältnis zu Arzt und Patient dar. Einen Schwerpunkt bildet die Erläuterung der Genehmigung von Einwilligungserklärungen durch das Vormundschaftsgericht.