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Neue Mindestentgeltkontrolle durch das LSD-BG
Lohndumping: Nein Danke. Dem Lohn- und Sozialdumping soll durch das neue Lohn- und Sozialdumpings-Bekämpfungsgesetzes LSD-BG ein Riegel vorgeschoben werden. Das Gesetz tritt per 1.1.2017 in Kraft und vereint die bisherigen Regeln des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes AVRAG sowie des Arbeitskräfteüberlassungsgesetz AÜG. Als erste umfangreiche Publikation zu diesem Thema informiert Sie das ASoK-Spezial über:VerwaltungsstrafrechtStrafbestimmungen des Lohn- und SozialdumpingsMindestentgeltNeu eingeführte HaftungenVollstreckung von Bescheiden…mehr

Produktbeschreibung
Neue Mindestentgeltkontrolle durch das LSD-BG

Lohndumping: Nein Danke. Dem Lohn- und Sozialdumping soll durch das neue Lohn- und Sozialdumpings-Bekämpfungsgesetzes LSD-BG ein Riegel vorgeschoben werden. Das Gesetz tritt per 1.1.2017 in Kraft und vereint die bisherigen Regeln des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes AVRAG sowie des Arbeitskräfteüberlassungsgesetz AÜG. Als erste umfangreiche Publikation zu diesem Thema informiert Sie das ASoK-Spezial über:VerwaltungsstrafrechtStrafbestimmungen des Lohn- und SozialdumpingsMindestentgeltNeu eingeführte HaftungenVollstreckung von Bescheiden im AuslandAusnahmeregelungen für grenzüberschreitende Entsendungen nach ÖsterreichBisherige JudikaturZahlreiche BeispieleFür Einsteiger in die Materie werden alle grundsätzlichen Fragen angesprochen, zur Vertiefung werden auch Spezialfragen bearbeitet. Zahlreiche Beispiele zeigen die konkrete Anwendung mit allen Rechenschritten auf. Der Verfasser hat an den Sozialpartnerverhandlungen im Zuge des Gesetzwerdungsprozesses teilgenommen - nutzen Sie dieses Hintergrundwissen nunmehr für sich selbst!
Autorenporträt
Seit 2002 in der Wirtschaftskammer Österreich, Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau und des Fachverbandes der Bauindustrie tätig. Dort ist er unter anderem für die arbeitgeberseitige Vorbereitung der Kollektivvertragsverhandlungen verantwortlich. Seit 2012 ist Christoph Wiesinger auch fachkundiger Laienrichter am Obersten Gerichtshof.