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Das Recht auf Leben ist zweifellos eines der wichtigsten Grundrechte und unterliegt dem besonderen Schutz des Gesetzgebers. Aber welche Schutzpflichten treffen den Gesetzgeber nun tatsächlich, inwieweit ist er verpflichtet, das menschliche Leben zu schützen und wo findet seine Schutzpflicht eine Grenze? Enthält das Recht auf Leben etwa auch ein Recht auf den eigenen Tod? Kann man auf sein Recht auf Leben verzichten? Wird auch das ungeborene Leben durch den Gesetzgeber geschützt? Medizinische Forschung oder Embryonenschutz? Derart strittige und viel diskutierte Fragen, vor allem in Hinblick auf…mehr

Produktbeschreibung
Das Recht auf Leben ist zweifellos eines der wichtigsten Grundrechte und unterliegt dem besonderen Schutz des Gesetzgebers. Aber welche Schutzpflichten treffen den Gesetzgeber nun tatsächlich, inwieweit ist er verpflichtet, das menschliche Leben zu schützen und wo findet seine Schutzpflicht eine Grenze? Enthält das Recht auf Leben etwa auch ein Recht auf den eigenen Tod? Kann man auf sein Recht auf Leben verzichten? Wird auch das ungeborene Leben durch den Gesetzgeber geschützt? Medizinische Forschung oder Embryonenschutz? Derart strittige und viel diskutierte Fragen, vor allem in Hinblick auf die besonders problematischen Bereiche der Abtreibung (Fristenlösung), den verbrauchenden Experimenten an Embryonen, der Euthanasie und der Todesstrafe, gilt es zu klären. Dieses Buch gibt einen ausführlichen Überblick über die einzelnen Bereiche, zeigt die konkreten rechtlichen Probleme auf und weist zugleich auch auf damit unweigerlich verbundene, ethische und medizinische Probleme hin. Zur Verdeutlichung und abschließend rechtlichen Problemlösung, werden zudem Entscheidungen des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) herangezogen.
Autorenporträt
Maizner Kathrin§Die Autorin studierte Rechtswissenschaften in Innsbruck, war anschließend in einer Wirtschaftskanzlei als Rechtsanwaltsanwärterin tätig und arbeitet derzeit an ihrer Dissertation an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Zu ihren Fachgebieten zählen Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Zivil- und Wirtschaftsrecht.