Das internationale Investitionsrecht war lange Zeit ausschließlich ein Recht zur Förderung und zum Schutz ausländischer Privatinvestitionen. Sowohl nationale Gesetze als auch die ersten internationalen Investitionsabkommen hatten ein Rechtssystem geschaffen, das ausländische Privatinvestoren extrem begünstigte. Heute rechtfertigen die Entwicklungen im internationalen Investitionsrecht dieses übermäßig schützende System für Ausländer und ihre Investitionen nicht mehr. Tatsächlich sind sich die Aufnahmestaaten der zunehmenden Erosion ihrer wirtschaftlichen Souveränität bewusst geworden, die sich aus ihren vertraglichen und vertraglichen Verpflichtungen zum Schutz ausländischen Eigentums ergibt. Sie interessieren sich daher zunehmend für die Wahrung ihrer normativen Freiheit. Auf der Grundlage dieser Feststellung und im Lichte der Untersuchung der wesentlichen Regeln internationaler Investitionsabkommen soll dieser Lehrgang nicht nur die Bedrohung der normativen Macht der Staaten, die internationale Investitionen aufnehmen, aufzeigen, sondern auch die Modalitäten für die notwendige Erhaltung dieser normativen Macht vorschlagen.
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