Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, zu analysieren, ob die Assistierte Reproduktion ein Grundrecht ist oder nicht, auch wenn es nicht ausdrücklich gefunden wird. Das entwickelte Problem analysiert, ob das Recht auf reproduktive Gesundheit implizit im Konzept des Grundrechts auf Gesundheit, das in der Bundesverfassung vorgesehen ist, enthalten ist. Die Analyse dieser Methoden durch das Recht auf reproduktive Gesundheit basiert auf der Analyse, ob es implizit im Konzept des Grundrechts auf Gesundheit enthalten ist und, wenn ja, wie es vom Staat garantiert werden sollte. In Ermangelung eines Gesetzes, das die Angelegenheit regelt, leiden die Fragen, die mit der Verpflichtung des Staates verbunden sind, Mittel für die Einweihung solcher Rechte zur Verfügung zu stellen, am Ende unter dem Phänomen der Verrechtlichung. Mit Hilfe der induktiven Methode werden in dieser Untersuchung die wichtigsten rechtswissenschaftlichen Tendenzen hinsichtlich der (Un-)Möglichkeit der Finanzierung von Verfahren im Zusammenhang mit der menschlichen Fortpflanzung durch den Staat dargestellt.