Die Anwendung von Techniken der künstlichen Befruchtung beim Menschen hat einen neuen Raum für ethische und rechtliche Diskussionen über ihre Auswirkungen auf das Recht geschaffen. Die Anwendung dieser Techniken beruht auf wissenschaftlichen Fortschritten, um eine Befruchtung bei Paaren zu erreichen, die an Unfruchtbarkeit leiden, wurde aber auch auf andere Interessen ausgedehnt. Ziel dieses Beitrags ist es, die wichtigsten rechtlichen Probleme und möglichen Rechtskonflikte zu untersuchen, die sich aus der Anwendung von Techniken der assistierten Reproduktion zwischen den daran beteiligten Personen ergeben können. Ausgehend von der Prämisse, dass das Recht auf Fortpflanzung - wie jedes subjektive Recht - nicht unbegrenzt ist und seine wesentliche Grenze in den Rechten anderer liegt, insbesondere in den potenziellen Rechten des Kindes auf Fortpflanzung, wird das Kindeswohl als Leitprinzip der Analyse zugrunde gelegt. Gegenstand der Untersuchung ist die gesetzliche Regelung der ARTin Argentinien im Rahmen des Einheitlichen Zivil- und Handelsgesetzbuches, wobei die Verhältnismäßigkeit der Normen bewertet und mit anderen bestehenden Positionen im Rechtsvergleich verglichen wird.
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