Das Asylgesetz (AsylG) regelt das Asylverfahren in Deutschland. Es enthält Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling, das Verfahren zur Antragsstellung, die Zuständigkeiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die Rechte und Pflichten von Asylbewerbern. Zudem behandelt das AsylG Themen wie Unterbringung, Sozialleistungen, Abschiebungsschutz und Dublin-Verfahren zur Bestimmung des zuständigen EU-Staates für das Asylverfahren.
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