Fremdenrecht polarisiert. Während die einen strengeren Vollzug und ein Ende des vermeintlichen Asyltourismus fordern, verweisen andere auf das hinter jedem einzelnen Fall stehende menschliche Schicksal. Letztendlich gilt es aber für den Rechtsanwender das geltende Recht zu vollziehen. Diese Aufgabenstellung ist aufgrund verschiedenster europarechtlicher Vorgaben, die der Rechtsanwender in seinen Entscheidungen ebenfalls zu berücksichtigen hat, gar keine einfache. Eduard Macho versucht einen Überblick über die in Österreich geltende Rechtslage hinsichtlich des sogenannten humanitären Aufenthaltsrechts (oftmals auch als Bleiberecht bezeichnet) zu geben. Aufgrund immer wieder aufkeimender Stammtischdiskussionen über Asyltourismus und Wirtschaftsflüchtlinge war es dem Autor auch ein persönliches Anliegen, die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten eines Asylwerbers in Österreich zu beleuchten.