Asylverfahrensrecht ist Konfliktrecht in einem innenpolitisch hochsensiblen Bereich.
Mit dem Ziel das Werk noch benutzerfreundlicher zu gestalten und dem Leser einen schnellen Zugriff auf Rechtsprobleme zu gewährleisten, wurde die 8. Auflage komplett überarbeitet.
Ausgehend von den Bedürfnissen der Praxis bietet der Kommentar pragmatische Lösungen, die aus einer übergreifenden theoretischen Gesamtkonzeption entwickelt werden. Die hierfür maßgebliche verfahrensorientierte Grundrechtsinterpretation bestimmt nicht erst die Gestaltung des Rechtsschutzes, sondern dient insbesondere dazu, dem Schutzanspruch der Verfolgten bereits im Verwaltungsverfahren zur praktischen Wirksamkeit zu verhelfen. Diesem Zweck dient insbesondere auch die Berücksichtigung des asylrechtlichen Gemeinschaftsrechts sowie des Völkerrechts.
Sämtliche relevanten Richtlinien und Verordnungen der Union (Verfahrens-, Aufnahmerichtlinie und Dublin III-Verordnung einschließlich neuer DurchführungsVO, Eurodac-Verordnung) ebenso die ÄnderungsRL sowie die Qualifikationsrichtlinie wurden berücksichtigt und bei den relevanten Stellen im Gesetz behandelt. Auch die ÄnderungsRL (VerfahrensRL und AufnahmeRL), die erst 2015 umgesetzt werden müssen, wurden behandelt und der Änderungsbedarf im Gesetz aufgezeigt, sowie hilfsweise Kriterien für die richtlinienkonforme Anwendung vorgegeben.
Der Kommentar berücksichtigt insbesondere die aktuelle Rechtsprechung von EuGH und EGMR und natürlich des BVerwG, aber auch die Rechtsprechung anderer Mitgliedstaaten und insgesamt die angelsächsische Rechtsprechung zum materiellen Flüchtlingsrecht.
Mit dem Ziel das Werk noch benutzerfreundlicher zu gestalten und dem Leser einen schnellen Zugriff auf Rechtsprobleme zu gewährleisten, wurde die 8. Auflage komplett überarbeitet.
Ausgehend von den Bedürfnissen der Praxis bietet der Kommentar pragmatische Lösungen, die aus einer übergreifenden theoretischen Gesamtkonzeption entwickelt werden. Die hierfür maßgebliche verfahrensorientierte Grundrechtsinterpretation bestimmt nicht erst die Gestaltung des Rechtsschutzes, sondern dient insbesondere dazu, dem Schutzanspruch der Verfolgten bereits im Verwaltungsverfahren zur praktischen Wirksamkeit zu verhelfen. Diesem Zweck dient insbesondere auch die Berücksichtigung des asylrechtlichen Gemeinschaftsrechts sowie des Völkerrechts.
Sämtliche relevanten Richtlinien und Verordnungen der Union (Verfahrens-, Aufnahmerichtlinie und Dublin III-Verordnung einschließlich neuer DurchführungsVO, Eurodac-Verordnung) ebenso die ÄnderungsRL sowie die Qualifikationsrichtlinie wurden berücksichtigt und bei den relevanten Stellen im Gesetz behandelt. Auch die ÄnderungsRL (VerfahrensRL und AufnahmeRL), die erst 2015 umgesetzt werden müssen, wurden behandelt und der Änderungsbedarf im Gesetz aufgezeigt, sowie hilfsweise Kriterien für die richtlinienkonforme Anwendung vorgegeben.
Der Kommentar berücksichtigt insbesondere die aktuelle Rechtsprechung von EuGH und EGMR und natürlich des BVerwG, aber auch die Rechtsprechung anderer Mitgliedstaaten und insgesamt die angelsächsische Rechtsprechung zum materiellen Flüchtlingsrecht.